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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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LSG Nordrhein-Westfalen gibt mit 4 Beschlüssen vom 23.04.2012 bekannt: Die Ermittlung der Regelbedarfe stehe nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 105 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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LSG Nordrhein-Westfalen gibt mit 4 Beschlüssen vom 23.04.2012 bekannt: Die Ermittlung der Regelbedarfe stehe nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 105

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LSG Nordrhein-Westfalen gibt mit 4 Beschlüssen vom 23.04.2012 bekannt: Die Ermittlung der Regelbedarfe stehe nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 105 Empty LSG Nordrhein-Westfalen gibt mit 4 Beschlüssen vom 23.04.2012 bekannt: Die Ermittlung der Regelbedarfe stehe nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 105

Beitrag von Willi Schartema Sa 30 Jun 2012 - 12:25

Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn
ergibt sich die Verfassungswidrigkeit von § 20 Abs. 2 1. Halbsatz, Abs. 3
S. 1 SGB II a.F. i.V.m. § 20 Abs. 1 SGB II a.F. daraus, dass der
Gesetzgeber bei der Bemessung der Regelleistung das von ihm gewählte
Verfahren nicht stringent beibehalten hat, sondern von den
Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung
abgewichen ist, ohne diese durch andere, erkennbare und tragfähige
Kriterien zu ersetzen.

Beispielhaft wird zu klären sein, ob die
Abgrenzung der Referenzgruppen sowie die Nichtberücksichtigung von
Verbrauchspositionen den Kriterien eines methodisch korrekten Verfahrens
genügen. In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob der Ausschluss von
Ausgaben als nicht regelsatzrelevant (z.B. Tabakwaren, Alkohol) nicht zu
einer Vermischung der Statistik- und Warenkorbmethode und schließlich
dazu führt, dass die vom BVerfG geforderte Möglichkeit eines internen
Ausgleichs zwischen unter- und überdurchschnittlichen Bedarfen (BVerfG,
a.a.O., Rn. 205) nicht mehr garantiert wird.


Bei der
Bestimmung der Referenzhaushalte kommt es zudem darauf an, ob die
unterschiedliche prozentuale Berücksichtigung von 20% (Familien) bzw.
15% (Alleinstehende) aller Haushalte als Referenzgruppe schlüssig und
nachvollziehbar vom Gesetzgeber begründet worden ist. Zudem bedarf es
der Beurteilung, ob die Regelung des § 3 RBEG den Anforderungen des
BVerfG an den Gesetzgeber, diejenigen aus der Referenzgruppe
herauszunehmen, deren Nettoeinkommen unter dem Niveau der Leistungen
nach dem SGB II oder SGB XII incl. der Leistungen für Unterkunft und
Heizung liegen (BVerfG, a.a.O., Rn. 169), Rechnung trägt, um
Zirkelschlüsse zu vermeiden (Lenze in LPK-SGB II, Anh. zu § 20, § 3 RBEG
Rn. 1).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151793&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ,beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 1242/11 B -

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151794&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

3. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 1756/11 B -

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151795&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

4. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 904/11 B -

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151796&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschlüsse vom 19.04.2012, - L 7 AS 1305/11 B - und L 7 AS 1134/11 B -

7.Senat des LSG NRW bejaht in 2 Aktuellen Beschlüssen die Verfassungswidrigkeit zur Ermittlung von Regelbedarfen

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/7senat-des-lsg-nrw-bejaht-in-2.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/lsg-nordrhein-westfalen-gibt-mit-4.html

Langsam tut sich was!!!

Gruß Willi S


Willi Schartema
Willi Schartema
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