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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV-Betrug im Jobcenter - Mitarbeiter überweist sich 70.000 Euro - Er nahm es den Armen und gab es sich selbst

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Beitrag von Willi Schartema Di 26 Feb 2013 - 8:17

Köln


Er nahm es den Armen und gab es sich selbst. Ein
Mitarbeiter des Jobcenter Brühl hat über viele Monate Hartz-IV-Gelder
abgezweigt und in die eigene Tasche gesteckt. Doch dann plagte den Kölner das
schlechte Gewissen.


Als Sachbearbeiter des Jobcenters verwaltete Jörn N.
(35, Name geändert) die Auszahlungen vom Arbeitslosengeld II. Er verdiente als
Alleinstehender nicht schlecht, rund 1400 Euro netto. Doch sein Gehalt reichte
ihm offenbar nicht.


Der Mitarbeiter zweigte bei unzähligen Anweisungen
immer einige Euro für sich selbst ab. Seine Masche: Er wies den Arbeitslosen
über das System mehr Geld zu, als ihnen eigentlich zustand. Tatsächlich kam bei
den Hartz IV-Empfängern aber der richtige Betrag an. Den Überschuss zahlte sich
Jörn N. dann einfach selbst aus.


Anderthalb Jahre ging das so, ohne dass das Jobcenter
den Schwindel bemerkte.


70.000 Euro an öffentlichen Geldern hatte der
Sachbearbeiter da bereits ergaunert, das meiste verprasst. Doch vor drei Tagen
stellte er sich selbst der Polizei.


„Er wollte sein Gewissen erleichtern, gab alles
zu“, berichtet ein Ermittler dem EXPRESS.


hier weiter:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/hartz-iv-betrug-im-jobcenter.html

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