Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß

Nach unten

Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß  Empty Böckler Impuls Ausgabe 19/2012 - Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß

Beitrag von Willi Schartema So 2 Dez 2012 - 10:29

Aktuelles Heft -
Hans-Böckler-Stiftung


Sozialpolitik: Bedarfsgemeinschaft unzeitgemäß

Das
deutsche Sozialmodell entwickelt sich widersprüchlich: Zwar sollen nun
Männer und Frauen erwerbstätig sein. Die sozialrechtliche Konstruktion
der Bedarfsgemeinschaft geht jedoch weiterhin von einem traditionellen
Familienbild aus - zum Leidwesen der meisten Paare.


Weiter: Bedarfsgemeinschaft
unzeitgemäß - Hans-Böckler-Stiftung


Zitat:

Mehrheitlich abgelehnt: Anrechnung von
Partnereinkommen auf Hartz-IV-Leistungen.

Anhand von Beispielfällen sollten die Befragten die Regelungen
bewerten, nach denen Jobcenter Grundsicherungsleistungen mit dem Hinweis
verweigern können, der Partner des Langzeitarbeitslosen verdiene genug,
um beide zu versorgen.


Rund 75 Prozent stimmten
der Aussage zu, der Staat solle gar nicht verlangen, dass jemand mit
einem mittleren Einkommen den arbeitslosen Partner versorgen muss.


Lediglich im Falle hoher
Einkommen und bei Verheirateten stieß die sozialrechtliche Praxis auf
eine gewisse Zustimmung. Gegen eine Anrechnung von Ersparnissen auf
Hartz-Leistungen des Partners waren mehr als 80 Prozent.


Weitere
Befragungsergebnisse zeigten, dass "die Unterstellung einer generellen
gemeinschaftlichen Geldverwaltung nicht gerechtfertigt" sei.


Denn lediglich 38 Prozent aller Paare legen der
Untersuchung zufolge alles Geld zusammen.


Das betrifft vor allem
Paare, die schon lange, oft zwanzig Jahre und mehr, zusammenleben,
verheiratet sind und Kinder haben. Besonders jüngere Paare neigen
hingegen zu getrennten Kassen.


Insgesamt 22 Prozent
wirtschaften vollkommen getrennt; die übrigen praktizieren Mischformen
und zahlen beispielsweise Teile ihrer Einkommen in eine gemeinsame
Haushaltskasse.



Anmerkung:
Unter Zusammenleben in einer Wohnung ist mehr als nur ein bloßes
"Zusammenwohnen", wie es bei Wohngemeinschaften der Regelfall ist, zu

verstehen.


Andererseits ist es für
die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft unter nicht ehelich verbundenen
Partnern zwingend, dass sie in "einer Wohnung" zusammenleben.


Zusätzlich bedarf es zum zweiten des gemeinsamen
Wirtschaftens.


Die Anforderungen an das
gemeinsame Wirtschaften gehen dabei über die gemeinsame Nutzung von
Bad, Küche und ggf Gemeinschaftsräumen hinaus.


Auch der in
Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von
Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln aus einer von
allen Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse
begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.


Entscheidend insoweit
ist, dass der Haushalt von beiden Partnern geführt wird, wobei die
Beteiligung an der Haushaltsführung von der jeweiligen wirtschaftlichen
und körperlichen Leistungsfähigkeit der Partner abhängig ist.


Die Haushaltsführung an
sich und das Bestreiten der Kosten des Haushalts muss gemeinschaftlich
durch beide Partner erfolgen, was allerdings nicht bedeutet, dass der
finanzielle Anteil der Beteiligung am Haushalt oder der Wert der
Haushaltsführung selbst gleichwertig sein müssen.


Ausreichend ist eine
Absprache zwischen den Partnern, wie sie die Haushaltsführung zum Wohle
des partnerschaftlichen Zusammenlebens untereinander aufteilen.

Der Beitrag wurde erstellt von D. Brock

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/bockler-impuls-ausgabe-192012.html

Willi S


Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten