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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage….. Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig

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Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage….. Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig Empty Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage….. Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig

Beitrag von Willi Schartema Do 29 Nov 2012 - 16:12

So, nun ist es raus !


Gibt es etwa auch Verschwörungstheoretiker im Vorstand der Polizeigewerkschaft ?


Sicherlich nicht.


Vielmehr grenzt es an eine schwere und krankhafte Form von
triebgesteuerter Verkennung der Realität, wie sie sich beispielsweise im
Bundesjustizministerium manifestiert hat, wenn immer wieder die Existenz einer Sache – die nicht vorhanden ist – stereotypisch beteuert wird.

Insofern ist es richtig und wichtig, die Dinge so zu benennen, wie
sie sind, da auch so die krankhaften Elemente als solche entlarvt
werden, damit die Fakten immer mehr die Oberhand gewinnen und die
angeblichen Verschwörungstheoretiker zu pragmatischen „Faktenpraktiker“
und /oder zu „Whistleblower“ für dieses Land werden.

Dies hat der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB –
Landesverband Sachsen – eindrucksvoll und mutig getan. – Zivilcourage
und Whistleblowing par excellence.

Die Angst, die aufgrund der Eliminierung von Grundgesetz und
sonstigen Gesetzen in der Bevölkerung umgeht, ist ausserordentlich
berechtigt, da die BRD im Jahre 1990 und in den darauf folgenden Jahren
alle Voraussetzungen für eine Diktatur erfüllt hat. – Insofern gibt es
nur einen Weg. – Den des Widerstandes, da die ehemalige Ordnung (Judikative, Legislative, Exekutive) durch IM Erika und ihre Helfershelfer beseitigt wurde.

Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die
Presse, die Medien und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschaften …. ?



Alle schweigen weiter, obwohl sie einen klaren Auftrag haben, sich für die Menschenrechte einzusetzen!

*

Sachsen:


Landesvorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft


– Was gilt denn noch in Deutschland….?




Meine Meinung…

Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage….. Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig Dpolg-volker12 Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden?
Wo stehen wir eigentlich?


Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll 25% der
Polizeibelegschaft eingespart werden. Das sei notwendig unter dem Aspekt
des Sparens und der Demografie.
Weil die Bevölkerung in absoluten Zahlen schrumpft, schrumpft selbstverständlich auch die Kriminalität!

Eine Super-Analogie!
Mehr Mathematiker in die Regierung!
(Denn dieser Beweis müsste mal wissenschaftlich erbracht werden.)

Ich gebe unumwunden zu, ich habe Angst.

Und es wird mir nicht leid werden, dies zu äußern.
Darzulegen ist dies an zwei ganz konkreten Fakten.


  • Der 13.02.2010 bescherte uns 17 verletzte Polizisten. In 2011
    reichte der 13. schon nicht mehr aus und der 19.2. musste zusätzlich
    noch herhalten. Fazit: An die 100 verletzte Polizisten. Wie sieht das in
    2012 aus, frage ich mich schon heute.
    Der Demonstrationstourismus nimmt zu. Die Aggressionen entladen sich zu
    solchen Veranstaltungen immer mehr und vermeintlich normale und
    friedliche Bürger agieren in der Gruppe zunehmend aggressiv. Woher ihr
    tatsächlicher Frust kommt, der sich dort entlädt, lädt zu Spekulationen
    ein. Was den gemeinen Demonstranten mit Gewaltpotential vom
    Einsatzbeamten unterscheidet, ist zumindest die Tatsache, dass er sich
    freiwillig entscheiden kann, zuhause zu bleiben.


  • Und wie geht es der breite Masse der Einsatz- und Vollzugsbeamten?
    Sie sind hochmotiviert, da sich ja auch die Verbrechenssrate zu
    mindestens 25% rückläufig gestaltet.Im Grunde herrscht überall Frust.
    Der Krankenstrand steigt. Nicht darum, weil die Jungs und Mädels, den
    alten Witzen nach, faul sind. Sondern weil die Belastung ins
    Unermessliche steigt. Das allein wäre sicher für viele noch nicht mal
    ein Grund zu resignieren, denn man wächst ja mit seinen Aufgaben. Dass
    der Vollzugsbedienstete im Allgemeinen im sprichwörtlichen Regen stehen
    gelassen wird, dürfte da nicht wundern. Er ist der Prügelknabe. Der
    kleinste Fehler kann alles kosten und das dürfte nicht die Beförderung
    sein, von der schon viele nicht mehr wissen, wie das Wort geschrieben
    wird.

Resignation macht sich breit. Der einzelne zählt nicht. Und das der
Krankenstand, besonders der jüngeren Kollegen wächst, ist nicht Ausdruck
von Faulheit. Es ist Ausdruck von Krankheit, Perspektivlosigkeit und
Demotivation. Die Älteren können da etwas taffer sein, sie zählen
einfach die Totensonntage.

Ist das menschlich nachvollziehbar, auf jeden Fall!?

Denn was tut der Dienstherr? Das können die meisten sicher problemlos beantworten.
Wie stellt sich landläufig die Bevölkerung vor, wie ein Polizist
abgesichert ist. Der Staat kämpft für seine Diener. Er steht hinter
ihnen oder davor, je nach Betrachtungsweise, aber zumindest ganz nahe
bei ihm.

Bitte lauft des Lachens wegen nicht ganz so weit weg und trocknet die Tränen!

Wahr ist doch, dass jegliche Möglichkeit vom Dienstherrn genutzt
wird, dem einzelnen zusätzlich zu einem „Vorkommnis“ noch eins
einzuschenken. Der einzelne ist hier auch allein. Muss sich gegen die
Vorwürfe wehren und sieht sich auch noch der Attacken des Dienstherrn
ausgesetzt.

Bleiben wir mal bei den Fakten von oben.
Die Einsparungen an Personal sollen durch die Spreizung von Abgängen und
Zugängen hauptsächlich umgesetzt werden. Bisher gehen zwischen 500 und
700 Kollegen pro Jahr in den Ruhestand. Versprochen wurde ein
Einstellungskorridor von jährlich 300 Anwärtern. Ich war beim Packen der
Begrüßungs- Mappen für die Neuankömmlinge beteiligt. Es waren nur 250
Mappen. Und das nicht weil wir nicht ausreichend Mappen hatten oder wir
nicht zählen können.

Stellenabbau von etwa 11500 Polizisten auf ca. 8000 in den nächsten Jahren.

„Geniale Vordenker“ sind ja der Meinung, dass vier Bürgerpolizisten
ein Revier ersetzen. Wenn man personengebundene Aufpasser hat, kann man
schon mal ins Schwärmen geraten.

Wie schön muss die Zeit gewesen sein, als der Schutzmann an der Ecke
noch von jedem gegrüßt wurde. Der lief da allein mit seiner Pickelhaube,
stellt Euch das Mal vor.
Heute ist es schon bedenklich eine Jugendgruppe mit einer Streifenwagenbesatzung zum Verlassen der Szenerie aufzufordern.

Und wie soll das unter diesen Voraussetzungen weitergehen? Ich
empfehle jedem, der fragt, sich ganz besonders für die Prävention und
den Schutz der eigenen Kinder einzusetzen. Denn Prävention findet ja
auch immer weniger statt. Fragt in den Schulen nach, wer das nicht weiß.

Ist das nicht unlogisch? Ist es nicht, denn Prävention lässt sich schwer in Legislaturperioden abrechnen.

Also immer schön die Probleme kultivieren und sie am Ende vor der
schrumpfenden Gemeinde an polizeilichen Sicherheitskräften auskippen.
Wir brauchen ja keine Sicherheit, da wir im zivilisierten Europa leben.
In Spanien und Griechenland war es in diesem Jahr auch immer sehr
zivilisiert bei der besten Sicherheitslage, olé.

Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006
wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom
29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht,
unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten
bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.
August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv.
25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22
(neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai
1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes
vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können,
in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne
weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen
läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der
Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige
Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten
Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann
könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“
(BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“



Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen
den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die
formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum
dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?


Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen
Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der
normalen Bevölkerung auch nicht.



Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2.
Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten
Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)

Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…


Volker Schöne
Landesvorstand

Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

Artikel als PDF

.

Gruß

Der Honigmann
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/09/29/vorstand-der-deutschen-polizeigewerkschaft-bestatigt-rechtslage/


Willi S
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