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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Stellenausschreibungen der AfD sind nicht sanktionsbewehrt

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Beitrag von Willi Schartema Mo 18 Feb 2019 - 10:45

Bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will.
Die Regierung meint dazu: Kein Erwerbsloser ist gezwungen, sich auf dieses Jobangebot bei der AfD zu bewerben, es gibt keine Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung.
https://www.katja-kipping.de/de/article/1526.muss-man-sanktionen-bef%C3%BCrchten-wenn-man-sich-nicht-bei-der-afd-bewirbt.html


Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2476/




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