Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Anrechnung von Verletztenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz auf das SGB II/SGB XII/AsylbLG
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Zur Anrechnung von Verletztenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz auf das SGB II/SGB XII/AsylbLG
Die Opferberatung Rheinland berichtet in einer Presseerklärung darüber, dass eine Verletztenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz, welche aufgrund eines rassistischen Übergriffs gezahlt wird, nicht als Einkommen im SGB II/SGB XII/AsylbLG angerechnet werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Sozialamt dies gemacht und es kam erst im Gerichtsverfahren zu einer Anerkenntnis.
Die Opferberatung dazu: „Aus unserer Perspektive als Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt ist es ziemlich bitter, dass Gewaltopfer sich erst an ein Gericht wenden müssen, damit ihre Ansprüche umgesetzt werden können. Die Gewalterfahrung bis hin zu Traumata sind für viele bereits eine immense Belastung. Dass Betroffene anschließend noch um ihre Ansprüche vor Gericht streiten müssen, stellt für sie eine weitere hohe Belastung und Geringschätzung ihrer Erfahrung dar.“
Die Pressemitteilung der Opferberatung dazu: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/2018_12_04_OBR_PM_Verletztenrente.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2443/
Willi S
Die Opferberatung dazu: „Aus unserer Perspektive als Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt ist es ziemlich bitter, dass Gewaltopfer sich erst an ein Gericht wenden müssen, damit ihre Ansprüche umgesetzt werden können. Die Gewalterfahrung bis hin zu Traumata sind für viele bereits eine immense Belastung. Dass Betroffene anschließend noch um ihre Ansprüche vor Gericht streiten müssen, stellt für sie eine weitere hohe Belastung und Geringschätzung ihrer Erfahrung dar.“
Die Pressemitteilung der Opferberatung dazu: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/2018_12_04_OBR_PM_Verletztenrente.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2443/
Willi S
Ähnliche Themen
» Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II in seiner aktuellen Fassung sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert, worunter auch die Verletztenrente zweifelsohne fällt. Die Verletztenrente ist auch weiterhin nicht kraft ausdrücklicher
» Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a Abs. 3 AsylbLG - hier nicht gegeben
» Werden aufgrund eines bestandskräftigen Bewilligungsbescheides laufende Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG bezogen und sodann die höheren Analogleistungen nach § 2 AsylbLG beantragt, ist dieser Antrag in der Regelt als Zugunstenantrag im Sinne
» Antragsteller hat Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG ohne Einschränkung nach § 1a AsylbLG
» Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG.
» Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a Abs. 3 AsylbLG - hier nicht gegeben
» Werden aufgrund eines bestandskräftigen Bewilligungsbescheides laufende Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG bezogen und sodann die höheren Analogleistungen nach § 2 AsylbLG beantragt, ist dieser Antrag in der Regelt als Zugunstenantrag im Sinne
» Antragsteller hat Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG ohne Einschränkung nach § 1a AsylbLG
» Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema