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Aufteilung der neuen Regelbeträge im SGB II/SGB XII
Das Kabinett hat am 19.09.2018 erwartungsgemäß die neuen RB für 2019 beschlossen, jetzt bedarf es noch einer Zustimmung des Bundesrat für die Verordnung. Hier die Mittelung der Bundesregierung dazu: https://tinyurl.com/y9n448sv
Hier eine Aufteilung der RB’s von 2011 bis 2019: https://tinyurl.com/yb82urfe
Der DPWV fordert einen Regelsatz von 571 Euro
Als viel zu niedrig und „Ausdruck armutspolitischer Ignoranz“ kritisiert der DPWV die geplante Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und bei der Altersgrundsicherung zum 1.1.2019 um lediglich 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245 Euro für kleine Kinder. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.
"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV.
Mehr dazu: https://www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-regelsatz-von-571-euro/
Klare und richtige Worte!
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2413/
Willi S
Hier eine Aufteilung der RB’s von 2011 bis 2019: https://tinyurl.com/yb82urfe
Der DPWV fordert einen Regelsatz von 571 Euro
Als viel zu niedrig und „Ausdruck armutspolitischer Ignoranz“ kritisiert der DPWV die geplante Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und bei der Altersgrundsicherung zum 1.1.2019 um lediglich 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245 Euro für kleine Kinder. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.
"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV.
Mehr dazu: https://www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-regelsatz-von-571-euro/
Klare und richtige Worte!
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2413/
Willi S
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