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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die CSU, das BMAS und das Familiengeld / Info von Bernd Eckardt dazu
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, erhal-ten in Bayern ab dem 1. September 2018 das Bayerische Familiengeld.
Das BMAS hat am 10. August 2018 bekannt gegeben, dass nach seiner Auffassung das Bayerische Familiengeld auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden müsse.
Hierüber gibt zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem BMAS einen heftigen Streit. Siehe dazu Spiegel v. 31.08.: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/familiengeld-bund-droht-bayern-mit-rueckforderung-von-hartz-iv-zahlungen-a-1225981.html
Bernd Eckardt erklärt den Kontext und vertritt die Auffassung, dass gegen etwaige Anrechnungen mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden sollte: https://tinyurl.com/y7alwe8f
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2402/
Willi S
Das BMAS hat am 10. August 2018 bekannt gegeben, dass nach seiner Auffassung das Bayerische Familiengeld auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden müsse.
Hierüber gibt zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem BMAS einen heftigen Streit. Siehe dazu Spiegel v. 31.08.: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/familiengeld-bund-droht-bayern-mit-rueckforderung-von-hartz-iv-zahlungen-a-1225981.html
Bernd Eckardt erklärt den Kontext und vertritt die Auffassung, dass gegen etwaige Anrechnungen mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden sollte: https://tinyurl.com/y7alwe8f
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Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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