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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Sa 8 Sep 2012 - 3:15

Michael Ehrhardt
Liebe Genossinnen und Genossen,

unserem Freund und Mitstreiter im Kampf gegen Hartz IV und andere
soziale Ungerechtigkeiten, Manfred Meier, wurde heute durch die
Stadtwerke Herne der Strom und das Gas abgestellt.

Unser Freund Manfred hat eine Nachzahlung seiner Jahresendabrechnung i.H.v. 449,00 € aus 2011 zahlen sollen.

Manfred strebte deshalb beim zuständigen Sozialgericht eine Klage
gegen das zuständige Jobcenter an. Das Gericht folgte seiner
Argumentation und verpflichtete das zuständige Jobcenter, den
Rechnungsbetrag von 449,00 € direkt beim Versorger auszugleichen.

Das zuständige Jobcenter hat den Ausgleich bisher nicht vorgenommen
und somit wurde Manfred durch den Versorger aus der Versorgung heraus
genommen.

Ich bitte euch um Solidarität und bitte euch daher,
euch mit den zuständigen Stellen in Herne in Verbindung zu setzen, um
Manfred zu helfen.

Stadtwerke Herne

02323 592560
Forderungsmanagemet
02323 592 439
allg. Faxnummer

Samstag: 9.00 Uhr BIS 13.00 Uhr

Ein Beispielschreiben könnte sein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

einem Ihrer Kunden, Herrn Manfred Meier, haben Sie heute den Strom
und das Gas gesperrt. Sie taten dies, obwohl Sie davon wissen, dass das
Jobcenter Herne für die Nachzahlung von 449,00 € aus 2011 zuständig ist,
was auch vor dem Sozialgericht entschieden wurde. Sie taten dies,
obwohl Ihnen von Herrn Meier eine Ratenzahlung angeboten wurde, welche
Sie aus nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnten.

Soweit nicht nur mir bekannt ist, machen Sie sich damit strafbar.

Hiermit fordere ich Sie auf, sofort und umgehend zu veranlassen,
dass die Anschlüsse von Herrn Meier wieder freigeschaltet werden und
dies zu Ihren Kosten. Dies ist Ihnen sicherlich auch am Wochenende
möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Gefällt mir nicht mehr · · Beitrag nicht mehr folgen · vor 8 Stunden
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Willi Schartema Gesendet: Samstag, 8. September 2012 02:43

An: [email=%27info@schlichtungsstelle-energie.de]'info@schlichtungsstelle-energie.de[/email]'

Betreff: Manfred Meier Unberechtigte Stromsperre Jobcenter muss
bezahlen durch Gerichtsbeschluss und verweigert Stromschulden beim
Stromanbieter zu begleichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

einem Ihrer Kunden, Herrn Manfred Meier, haben Sie heute den Strom und
das Gas gesperrt. Sie taten dies, obwohl Sie davon wissen, dass das
Jobcenter Herne für die Nachzahlung von 449,00 € aus 2011 zuständig ist,
was auch vor dem Sozialgericht entschieden wurde. Sie taten dies,
obwohl Ihnen von Herrn Meier eine Ratenzahlung angeboten wurde, welche
Sie aus nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnten.

Soweit nicht nur mir bekannt ist, machen Sie sich damit strafbar.

Hiermit
fordere ich Sie auf, sofort und umgehend zu veranlassen, dass die
Anschlüsse von Herrn Meier wieder freigeschaltet werden und dies zu
Ihren Kosten. Dies ist Ihnen sicherlich auch am Wochenende möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Willi S



PS::


Wenn das Jobcenter nicht den Strombedarf für Manfred Meier bezahlt !!

Sofort am Montag mit einen Gerichtsvollzieher die Pfändung Betrag von
449 € Pfänden durch die Richterliche Anordnung beim Jobcenter
veranlassen.

Das wird Manfred Me
ier bestimmt machen.

Übrigens darf der Strom nicht gesperrt werden weil Manfred Meier eine
Schutzschrift beim Amtsgericht erwirkt hatte , das ist wie eine
Richterliche Anordnung und wenn der Stromversorger trotzdem den
Stromabsperrt macht der Stromversorger sich damit vorsätzlich
Strafbar.

Die Fakten kennt der Stromversorger aus der Vergangenheit bis ins Detail

Urteil dazu!!
http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/t631-gerichtsvollzieher-pfandet-zahlungsunwilliges-jobcenter?highlight=Gerichtsvollzieher+Pf%C3%A4ndet+Jobcenter


Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter In Leipzig war das Jobc
enter gerichtlich verurteilt worden, einem ALGII-Empfänger eine einbehaltene S

Willi S
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