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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aufenthaltserteilung ohne Pass - Hinweise für die Beratungspraxis

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Beitrag von Willi Schartema Mi 11 Apr 2018 - 11:48

Infos dazu, dass die Erfüllung der Passpflicht gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 AufenthG keine Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 25 Absatz 1- 3 AufenthG und § 25 Abs. 4a und b AufenthG ist. Davon unberührt bleibt die Pflicht, gemäß § 48 Abs. 3 AufenthG, an der Beschaffung eines Passes oder sonstigen Identitätspapiers mitzuwirken, sofern dies zumutbar ist. Rückmeldungen aus der Praxis bestätigen jedoch, dass diese Frage noch immer umstritten ist bzw. von manchen Ausländerbehörden angezweifelt wird. 

Aus diesem Grund dazu nochmals umfassende Infos dazu, das Material gibt es hier: https://tinyurl.com/ycvw9bpb

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2341/
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