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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ab 01.01.2017 gilt das Regelbedarfsermittlungsgesetz und Änderungen im SGB XII (u. SGB II)

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Ab 01.01.2017 gilt das Regelbedarfsermittlungsgesetz und Änderungen im SGB  XII (u. SGB II) Empty Ab 01.01.2017 gilt das Regelbedarfsermittlungsgesetz und Änderungen im SGB XII (u. SGB II)

Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jan 2017 - 7:52

Ab dem 01.01.2017 gelten die Änderungen des Regelbedarfsermittlungsgesetz, also die wahnsinnig erhöhten Regelleistungen und die umfangreichen Änderungen im SGB XII.   Dazu ein Überblick der wesentlichen Änderungen einschließlich Regelleistungen von Widerspruch e.V. : http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf
Dazu noch die Entschließung = Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, dass alsbald weitere Änderungen zu erfolgen haben (anstatt der Bundesregierung die Zustimmung zum Gesetz zu verweigern!). Dazu kurz die Anmerkung: der Bundesrat „bittet“ lediglich die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Änderungen auch umzusetzen. Hier die Stellungnahme des Bundesrates zur verfassungskonformeren Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen:      http://tinyurl.com/j3mvec2

In dem Zusammenhang möchte ich auf eine gelungenen Aktion der AG AufRecht bestehen! des Erwerbslosenausschuss ver.di Berlin hinweisen, die Kollegen haben einen „Dankesbrief zur Erhöhung der Regelleistung“ an Frau Nahles entworfen und suchen noch Mitunterzeichner von Organisationen und jede Menge Kreative die diesen Brief weiterverwenden. Den „Dankesbrief“ gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/Offener-Brief-an-Nahles.pdf
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2126/
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