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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema So 1 Jul 2012 - 23:17

Bereits am 23. März 2012 hatte das OLG Bremen eine Preisklausel der Sparkasse Bremen für das P-Konto gekippt (Az.: 2 U 130/11).
Auch die Sparkasse hatte für das Führen des P-Kontos eine zusätzliche Gebühr von bis zu 7,50 Euro monatlich verlangt.
Diese Zusatzgebühr sei aber unzulässig und stelle eine „Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung“ dar, so die Bremer Richter.

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/pfaendungsschutzkonto-muss-ohne-extra-gebuehren-sein-403855
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