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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rechtsfehler bei KdU-Angemessenheitsermittlung

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Beitrag von Willi Schartema Di 7 Jul 2015 - 9:44

Dorothea Wolff vom Sozialforum Göltzschtal hat sich von einer anderen Seite her mit den Ermittlungsmethoden der KdU-Angemessenheit beschäftigt und hat in einem Infoblatt und einer Power-Point-Präsentation die Angriffspunkte von sog. schlüssigen Konzepten bei A & K  ihre Ansätze zusammengetragen. 

Die Materialien gibt es hier, das Flugblatt: http://www.harald-thome.de/media/files/Infoblatt-Rechtsverst--e-KdU-5-2015.pdf 

und die Präsentation: http://www.harald-thome.de/media/files/Pr-sentation-Rechtsverst--e-KdU-5-2015.pdf


Ich möchte an der Stelle meine Hochachtung und Dank für die Kollegin aussprechen, die sich mit  über 80 Jahren konsequent und engagiert für die Rechte der Armen und Entrechteten einsetzt. 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1855/

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