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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eingliederungsvereinbarung (EGV) Gegenwehr und nicht unterschreiben und prüfen auf Rechtsfehler

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Beitrag von Willi Schartema Di 12 Nov 2013 - 8:58

Wenn Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I bekommen oder bei Hartz IV werden Sie früher oder später Bekanntschaft machen mit dem Wort Eingliederungsvereinbarung (EGV). Legt man Ihnen ein mit diesem Wort überschriebenes Schriftstück vor, unterschreiben Sie bitte nicht einfach.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Sozialrechtslexikon von Rechtsanwältin Luisa Milazzo. Permanenter Link des Eintrags: http://www.luisa-milazzo.de/wordpress/eingliederungsvereinbarung/


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


Hier Gegenwehr zur Eingliederungsvereinbarung.

Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Meine Stellungnahme zur Eingliederungsvereinbarung vom xxxxx


https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t847-meine-stellungnahme-zum-einladungsschreiben-des-jobcenters-vom-xxx-meine-stellungnahme-zur-eingliederungsvereinbarung-vom-xxxxx#856

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