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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen

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  Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen Empty Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen

Beitrag von Willi Schartema So 1 Jul 2012 - 19:18

ALG II: Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen
Das Bundessozialgericht hat eine "Bagatellgrenze" von sechs Euro verworfen, die die Arbeitsgemeinschaft der Stadt Augsburg für die Erstattung von Fahrtkosten festgelegt hatte. Damit gab des Gericht einem Augsburger recht, der vom Jobcenter 3,52 Euro wiederhaben wollte: Fahrgeld für einen Pflichttermin beim Amt.
BSG (Bundessozialgericht), Urteil vom 06.12.2007 (Az.: B 14/7b AS 50/06 R).

http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19a941034504.html
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