Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!!

Nach unten

KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!! Empty KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!!

Beitrag von Willi Schartema So 1 Jul 2012 - 15:36

Thomé Newsletter 10.05.2012 - Angemessene KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!!

Das BSG wird am 16. Mai über die angemessenen Unterkunftskosten in NRW entscheiden. Es geht in der
Entscheidung darum, ob für eine Person von 45 qm oder 50 qm als angemessene Wohnungsgröße
auszugehen ist, bzw. welcher Mietpreis für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger als angemessen gilt.
Hintergrund ist, dass 2010 die landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz in NRW von 45
auf 50 qm angehoben wurden. Das NRW- Arbeitsministerium hat aber durch Weisung vorgegeben, dass bis auf
Weiteres und bis zur endgültigen Klärung vor dem BSG von 45 qm auszugehen ist.


Diese Weisung habe ich in der Vergangenheit als KdU – Abzocke durch das MAIS gebrandmarkt.
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das BSG am 16. Mai die KdU-Abzocke in Grund und
Boden stampfen wird. Für die Vergangenheit profitieren davon aber nur in den Mietkosten reduzierte SGB
II- Empfänger, insofern sie vor der BSG – Entscheidung noch einen sog. Überprüfungsantrag
einlegen. Denn das Gesetz sagt eindeutig, für die Zeit vor der BSG-Entscheidung kriegt nur derjenige
Geld, der vorher einen Widerspruch oder Überprüfungsantrag eingelegt hat, alle anderen kriegen erst
höhere Leistungen für die Zeit nach der BSG – Entscheidung (§§ 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB
II iVm § 330 Abs. 1 SGB III).

Geld zurück kriegen natürlich nur folgende Fallgruppen: Leute die in einer Wohnung wohnen die das
Jobcenter als unangemessen ansieht und deren Mietkosten auf die angemessenen Kosten reduziert
wurden;diejenigen, die wegen einer solchen 5 qm-Überschreitung Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten,
Genossenschaftsanteile durch die Jobcenter versagt bekommen haben. Diese Gelder müssen nunmehr bis max.
Januar 2011 rückwirkend gezahlt werden (§§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II iVm § 44 Abs. 4 SGB X).
Ferner müssen bei mehr als sechsmonatiger Fälligkeit diese Gelder mit 4 % verzinst werden (§ 44
Abs. 1 SGB I).

Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass für Bezieher von SGB XII – Leistungen auch nach
der BSG – Entscheidung noch ein Überprüfungsantrag möglich ist.

Hier sollten alle SGB II - Betroffenen darauf hingewiesen werden, dass sie noch vor dem 16. Mai einen dahin
gehenden Überprüfungsantrag stellen.

Link zur Terminankündigung beim BSG, dort die Ziff. 6.:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12470
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/thome-newsletter-10052012-angemessene.html
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten