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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Fahrplan zu den „Rechtsvereinfachungen“ liegt nun vor

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Beitrag von Willi Schartema Di 26 Aug 2014 - 7:34

Unter dem Namen „Rechtsvereinfachungen“ soll das SGB II umfassend geändert werden, wobei die Rechtsvereinfachung vielfach Rechtsverschärfung heißt.

Offiziell heißt das Kind nun „Neuntes SGB II-Änderungsgesetz“.

Hier nun eine Zeitlinie der Bundesregierung: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/Fahrplan-SGB-II----nderungen.pdf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1707/

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