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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zwangsarbeit statt Mindestlohn: Langzeitarbeitslose werden noch mehr schikaniert

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Beitrag von Willi Schartema Mi 30 Jul 2014 - 6:54

SoVD kritisiert Große Koalition und Hamburger Senat
Schon bei der Anhörung zum Mindestlohngesetz Ende Juni 2014 hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) die Benachteiligung von  Langzeitarbeitslosen deutlich kritisiert. Diese sollen bei Anstellung ein halbes Jahr auch für we niger als den gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt werden können. Dies lade zum Missbrauch durch entsprechende „Geschäftsmodelle“ geradezu ein: Besetzung von Arbeitsplätzen mit zuvor Langzeitarbeitslosen, für die auch noch Eingliederungszuschüsse kassiert würden, für jeweils nur ein halbes Jahr. Nun legt der Kreisvorsitzende des SoVD Dortmund, Klaus D. Skubich noch nach.
Aus glaubwürdigen sozialpolitischen Informationsdiensten sei zu erfahren, dass der Hamburger Senat, auch anderweitig für rabiates Vorgehen wohlbekannt, ein „Pilotprojekt“ plane, bei dem SGB II-Empfänger gezwungen werden sollen, in Null-Euro-Jobs, d.h. ohne jede Mehraufwandsentschädigung zu arbeiten. Bei Weigerung würden sie sanktioniert.
Skubich zitiert aus dem newsletter@harald.thome.de vom 30.6.2014: „Der Hamburger Vorstoß ist als ein Testballon einzuschätzen, auszuprobieren, wie stark der Widerstand dagegen ist. Wenn „die Initiatoren“ auf keinen massiven Widerstand stoßen, ist davon auszugehen, dass Null-Euro-Jobs, bzw. offene Zwangsarbeit bundesweit eingeführt werden. Daher auf zum Protest !“
Dass es eine durchgängige Tendenz zur Ausgrenzung der Langzeitarbeitslosen gibt, zeigt die schon seit ein paar Jahren geübte Praxis, Langzeitarbeitslosen alle möglichen Verbesserungen sozialer Leistungen vorzuenthalten oder auf die Grundsicherung anzurechnen. Zuletzt wurden Langzeitarbeitslose von der „Rente 63“ ausgenommen. Gegenwärtig werden außerdem verschärfte Kontroll- und Sanktionsregelungen im SGB II – Bereich erarbeitet, die als „Vereinfachungen“ getarnt sind. 
Ansprechpartner:
Klaus D. Skubich
Vorsitzender SoVD – Kreisverband Dortmund
Vorsitzender SoVD – Landesverband NRW
Kampstraße 32 – 34
44137 Dortmund
Telefon: 0231 – 147047
Telefax: 0231 – 163627
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1694/
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