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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Prof. Anne Lenze zu den geplanten SGB II-Verschärfungen unter dem Begriff „Rechtsvereinfachung“

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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 März 2014 - 16:10

Der Begriff Rechtsvereinfachung kommt ganz unschuldig daher – wer kann schon etwas dagegen haben, dass komplizierte rechtliche Tatbestände oder Rechtspraktiken vereinfacht werden!? Die Erfahrungen der letzten Jahre aber zeigen, dass unter dem Deckmantel von „Vereinfachung“, „Vereinheitlichung“ oder gar „Gleichbehandlung“ häufig Verschlechterungen zu Lasten der Betroffenen durchgesetzt wurden …. Prof. Anne Lenze hat für das Fachgespräch am 19. Feb. 2014 im Bundestag ein Papier zur Bewertung der BA Vorschläge verfasst, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2014-Anne-Lenze-SGB-II-Vereinfachung--Vorschl-ge-BA.pdf

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2255

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