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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 19 Dez 2013 - 10:49

Dann möchte ich alle Beratungsstellen, Initiativen und Rechtanwälte bitten ihre Einträge in der Adressatenbank auf Aktualität zu prüfen, sollten Änderungen eingetreten sein, diese einzutragen und wenn die Zugangsdaten verloren sind uns kurz anzumailen, dann können wir jederzeit die Zugangsdaten übersenden.
Die Anwälte die noch nicht eingetragen sind, mögen sich bitte eintragen, die Beratungsstellen die Sozialberatung anbieten ebenfalls. Hier der Link zur Datenbank: http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2238

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