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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Nichtverbrauchte Mittel der Schulsozialarbeit in NRW

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 Nichtverbrauchte Mittel der Schulsozialarbeit in NRW  Empty Nichtverbrauchte Mittel der Schulsozialarbeit in NRW

Beitrag von Willi Schartema So 8 Dez 2013 - 9:01

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden vom Bund bisher ca. 3000 Fachkräfte für Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2013 finanziert. Eine Weiterfinanzierung steht derzeit nicht auf dem Plan und findet auch im Koalitionsvertrag keine Erwähnung. Arme Kinder scheinen bei Schwarz-Rot keine Unterstützung zu bekommen.
Brisant wird es allerdings, wenn man sich die Zahlen anschaut: die Kommunen kriegen Globalzuwendungen vom Bund und erhebliche Teile der nicht verbrauchten Gelder wandern anscheinend in die Haushaltskassen der Kommunen. In NRW ergeben die „kommunalscharfen“ Daten, dass 121 Mio. EUR nicht für die Schulsozialarbeit „abgeflossen“ sind. Dies belegt zumindest eine Übersicht vom Arbeitsminister Guntram Schneider vom 26. Nov. 2013, die ich nachfolgend veröffentlichen werde. Es wird in NRW, aber auch bundesweit zu fragen sein, wo die Nichtverbrauchten Schulsozialarbeitsgelder abgeblieben sind!

Die Mittelabflussübersicht gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2013-11-26_Mittelabfluss-2011-2013-nach-Kommunen.pdf

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

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