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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rechtsvereinfachung im SGB II

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Rechtsvereinfachung im SGB II Empty Rechtsvereinfachung im SGB II

Beitrag von Willi Schartema Fr 1 Nov 2013 - 12:22

Rechtsvereinfachung im SGB II

Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senat
orinnen und Senatoren für Arbeit und
Soziales (ASMK) hat im November 2012 die Einrichtun
g einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – ei
nschl. des Verfahrensrechts – im SGB
II beschlossen. Nach der Sammlung umfangreicher Rec
htsänderungsvorschläge von
Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesa
gentur für Arbeit und dem
Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsor
ge hat die Arbeitsgruppe im Juni 2013
unter der Bezeichnung "AG Rechtsvereinfachung im SG
B II" ihre Tätigkeit aufgenommen
und in drei Workshops bereits einen Großteil der Vo
rschläge auf Fachebene diskutiert und
bewertet. Sozialpolitische und finanzielle Aspekte
wurden dabei einbezogen, können aber auf
der Fachebene nicht abschließend bewertet werden.
Die AG Rechtsvereinfachung im SGB II hat den als
Anlage 1
beigefügten Bericht an die
ASMK (Sitzung im November 2013) erstellt. Da weiter
e Vorschläge offen sind, spricht sich
die Arbeitsgruppe einstimmig für eine Fortsetzung i
hrer Tätigkeit im Jahr 2014 aus. Der
Bericht enthält eine Übersicht über die Ergebnisse
der drei im Sommer 2013 durchgeführten
Workshops zu den Themen "Einkommen und Vermögen", "
Verfahrensrecht" und "Kosten der
Unterkunft sowie Bedarfsgemeinschaften". Es wird un
terschieden zwischen konsensualen
Änderungsvorschlägen, die von der Mehrheit der Arbe
itsgruppe aus Bund, Ländern,
kommunalen Spitzenverbänden und Bundesagentur für A
rbeit unterstützt wurden sowie
Änderungsvorschlägen ohne einheitliches Meinungsbil
d. Als weitere Anlagen des Berichts
sind ein Überblick über die Tätigkeit der AG Rechts
vereinfachung im SGB II (
Anlage 2),
eine Gesamtübersicht über die Rechtsänderungsvorsch
läge (
Anlage 3
) und eine Übersicht
über die Voten in den Workshops (
Anlage 4
) beigefügt.
Die Hauptgeschäftsstelle hat zur Vorbereitung der A
G Rechtsvereinfachung im SGB II im
Frühjahr 2013 eine Umfrage durchgeführt und die als
Anlage 5
beigefügten Vorschläge
eingereicht. Wir werden diese Vorschläge in einem G
esetzgebungsverfahren weiter
vorbringen, auch wenn sie teilweise in der AG Recht
svereinfachung im SGB II keine
Mehrheit bei Bund und Ländern erzielt haben

http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf

Willi S
Willi Schartema
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