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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 2 Jan 2013 - 9:13

A.
Allgemeine Vorschriften


———————————————————————————-

§ 22 a GVO
Aufträge zur Abnahme der eidesstattlichen
Versicherung


§ 22a

————————————————————————————-
C. Sachliche
Zuständigkeit
§ 24 GVO

[i]C.
Sachliche Zuständigkeit
aufgehoben


Gesetze Geltungsbereich & Co.



PDF Geltungsbereich und
Einführungsgesetze

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Das Grundgesetz kennt keine
Steuerpflicht

Der Begriff Nichtigkeit
AHK-Gesetze
Deutsch ohne Heimatland Teil 1
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Deutsch ohne Heimatland Teil 3
Deutsch ohne Heimatland Teil 4
Deutsch ohne Heimatland Teil 5

Die Unterschlagung des Zitiergebotes
und ihre Folgen


1. Bundesbereinigungsgesetz 24. 04.
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https://docs.google.com/file/d/1KElGkgHzd34Y3s7DNZUU1aEFrOgGUmdQ6jz7ZJtyez3TW44jstOt_CYUImIe/edit?pli=1

Gruß Willi S
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