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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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19.11.2016: Demo in Düsseldorf Demo "Wir wollen hier bleiben!" gegen die Wohnsitzauflage  Empty 19.11.2016: Demo in Düsseldorf Demo "Wir wollen hier bleiben!" gegen die Wohnsitzauflage

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Nov 2016 - 14:50

Im Sommer 2016 beschloss die Bundesregierung das neue Integrationsgesetz. Zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Wohnsitzauflage. Diese Wohnsitzauflage zwingt anerkannte Flüchtlinge in dem Bundesland zu bleiben, in dem sie ihren Asylantrag gestellt haben. Das Problem dabei ist, dass das Gesetz im August 2016 in Kraft getreten ist, aber rückwirkend bis zum 01.01.2016 angewendet werden soll.
Die Wohnsitzauflage des sogenannten "Integrationsgesetzes" verstößt gegen grundlegendes Menschenrecht und führt zu untragbaren Härten.
Gegen die rückwirkende Umsetzung einerseits und die Pläne der Landesregierung, eine Wohnsitzauflage auch innerhalb des Landes einzuführen, hegt sich weiterhin Widerstand.

Für die Betroffenen bedeutet dies: Deren Familien werden wieder auseinandergerissen, es zwingt viele Menschen, in jene Städte zurück zu gehen, die sie auch wegen rassistischer Übergriffe und gesellschaftlicher Ausgrenzung verlassen haben.

Die Europäischen Menschenrechte garantieren jedem Menschen, sich innerhalb eines Landes frei zu bewegen und den Ort an dem man leben möchte frei zu wählen.

Hier ist solidarisches Handeln gefragt, refugees welcome bedeutet auch, sich für die Flüchtlinge und deren sozialen und unmittelbaren Rechte einzusetzen und sie zu verteidigen. Ich möchte daher alle Leser*innen und Organisationen auffordern, diese Demo zu unterstützen und teilzunehmen.
Hintergrund:   https://treffpunktasyl.wordpress.com/


http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2100/






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