Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kinder pflegebedürftiger Eltern müssen im Regelfall nicht ihr Erspartes angreifen BSG: Elternunterhalt: Altersvorsorge bis 100.000 Euros ist vor Sozialamt sicher BSG Urteil vom 30.8.2006, Az: XII ZR 98/04
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: SGB XII (SOZIALHILFE)
Seite 1 von 1
Kinder pflegebedürftiger Eltern müssen im Regelfall nicht ihr Erspartes angreifen BSG: Elternunterhalt: Altersvorsorge bis 100.000 Euros ist vor Sozialamt sicher BSG Urteil vom 30.8.2006, Az: XII ZR 98/04
Kinder pflegebedürftiger Eltern müssen im Regelfall nicht ihr Erspartes angreifen, um für den Unterhalt der Eltern aufzukommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Im Urteilsfall hatte eine Frau Sozialhilfe bezogen, weil sie die Kosten für das Alters- und Pflegeheim nicht selbst bezahlen konnte. Das Sozialamt hatte daraufhin versucht, den Sohn in Anspruch zu nehmen. Dessen laufende Einkünfte lagen zwar unterhalb der Schwelle des Selbstbehalts von damals 1.250 Euro (heute 1.400 Euro). Der Mann - Jahrgang 1955, ledig und kinderlos - besaß aber ein Vermögen von mehr
als 100.000 Euro. Nach Meinung des BGH muss er dieses nicht aufwenden, um den Unterhalt für seine Mutter zu bestreiten. Zwar seien Verwandte verpflichtet, auch den Vermögensstamm anzugreifen, um ihre Unterhaltspflichten zu erfüllen. Diese Pflicht gehe aber nicht so weit, dass sie ihr für die Altersvorsorge Erspartes hergeben müssten.
Auf die Art der Anlage komme es nicht an. Wichtig: Vom laufenden Einkommen darf der Unterhaltspflichtige neben den gesetzlichen Rentenbeiträgen bis zu fünf Prozent für zusätzliche Altersvorsorge aufwenden. Damit sei es nur konsequent, ihm auch ein Vermögen in der Höhe zu belassen, die er im Laufe seines Erwerbslebens ansparen könnte. Diesen Betrag hat der BGH im vorliegenden Fall auf rund 100.000 Euro taxiert. (Urteil vom 30.8.2006, Az: XII ZR 98/04) Dies ist eine Information der Zeitschrift "Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute".
BSG Urteil vom 30.8.2006, Az: XII ZR 98/04
http://lexetius.com/2006,2223
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=37462&pos=0&anz=1
Ähnliche Themen
» Wohnungsgröße Umgangsrecht: Leben Kinder bei beiden getrennt lebenden Eltern und besteht insoweit eine doppelte Bedarfsgemeinschaft, so besteht für die Kinder ein Unterkunftsbedarf in zwei Wohnungen
» BSG schützt Eltern erwerbsgeminderter Kinder
» Normen: § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II, - Schlagworte: Alleinerziehendenzuschlag im Haushalt der Eltern, Einzelfallprüfung, Versicherungspauschale für Kinder
» Keine Sperrzeit bei Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis Urteil vom 12.07.2006, Az. B 11a AL 55/05 R
» Stromschulden- Kinder haften für Verhalten ihrer Eltern Sozialgericht Nürnberg,Beschluss vom 20.06.2012,- S 6 AS 547/12 ER -
» BSG schützt Eltern erwerbsgeminderter Kinder
» Normen: § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II, - Schlagworte: Alleinerziehendenzuschlag im Haushalt der Eltern, Einzelfallprüfung, Versicherungspauschale für Kinder
» Keine Sperrzeit bei Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis Urteil vom 12.07.2006, Az. B 11a AL 55/05 R
» Stromschulden- Kinder haften für Verhalten ihrer Eltern Sozialgericht Nürnberg,Beschluss vom 20.06.2012,- S 6 AS 547/12 ER -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: SGB XII (SOZIALHILFE)
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema