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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema So 24 Apr 2016 - 15:46

Am 14. April hat die Bundesregierung der Öffentlichkeit ein Eckpunktepapier für das geplante Integrationsgesetz vorgestellt. Am 22. April 2016 soll es auf der Ministerpräsidenten Konferenz beraten und am 24. Mai 2016 im Kabinett beschlossen werden.
Der Koalitionsausschuss hat dazu am 13. April 2016 ein Eckpunktepapier  Integrationsgesetz vorgelegt, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Eckpunkte_Integrationsgesetz.pdf . Wenn man sich die anguckt, gibt es ganz viele Ähnlichkeiten mit dem Sanktionsregime Hartz IV und dem dortigen Grundsatz „Fordern statt Fördern“.  Dazu eine Stellungnahme von PRO ASYL, die gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/PRO-ASYL-zu-Eckpunkte-des-Integrationsgesetzes-14.4.2016.pdf  Zum Integrationsgesetz eine recht klare Position von DIDF Bundesvorstand: „Es ist ein Armutszeugnis, nach knapp 60 Jahren Migrationsgeschichte, so einen Integrationsgesetzesvorschlag zu erarbeiten und diesen auch noch als „einen historischen Schritt“ zu verkaufen. Bisher hat die herrschende Politik eine wirkliche Integrationspolitik ausgeklammert. Ein 15 Punktepapier diesen Ausmaßes enthält mehr repressive Maßnahmen wie Kürzungen der Leistungen, Freiheitsbeschränkungen, Sanktionen und die Möglichkeit sich als billige Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen“. Mehr dazu hier: http://www.didf.de/blog/2016/04/15/die-eckpunkte-fuer-ein-integrationsgesetz-noch-eine-chance-vertan/
Ich weise explizit auf die skandalösen Positionen des Bayrischen Integrationsgesetzes unter Ziff. 6 dieses Newsletters hin.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2006/

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