Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Wer nicht geht, wird ausgehungert: SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung

Nach unten

Wer nicht geht, wird ausgehungert:  SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung Empty Wer nicht geht, wird ausgehungert: SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung

Beitrag von Willi Schartema Sa 17 Okt 2015 - 9:27

ehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe mich heute zu diesem Sondernewsletter entschieden, weil die SPD/CDU Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag noch weiter gehende Leistungskürzungen vor gelegt hat, als sie bisher im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind. Dieser nachgeschobene Änderungsantrag sollte fern von jeder öffentlichen Debatte ins Gesetz einfließen und schafft orbánisierte und verfassungswidrige Zustände in diesem Land. Hier ist aktuell und konkret ein kritischer Blick und Proteste angesagt.  
Diese geplanten Änderungen bauen darauf auf, dass das vom Bundesverfassungsgericht festgesetzte physische Existenzminimum „in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss" unterschritten wird.
Am Freitag soll der Änderungsantrag im Bundesrat abgestimmt werden, dafür bedarf es der Zustimmung der Länder. Daher möchte mit diesem Newsletter eine Infomail von Claudius Vogt  von der GGUA Münster aufgreifen, in der er den Kontext genau erklärt:
 
+++++++ Beginn Mail vom 14.10.2015 v. Claudius Voigt ++++++++++++

Wer nicht geht, wird ausgehungert:
SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung
 
Liebe Kolleg*innen,
der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von gestern abend zum AsylbLG, sieht noch weiter gehende Leistungskürzungen vor, als sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind.
So sollen nach dem neuen § 1a Abs. 3 AsylbLG  - anders als Thomas de Maizière persönlich im Bundestag ausdrücklich gesagt hat! - nun auch Personen mit Duldung einer Leistungskürzung unterhalb das physische Existenzminimum unterliegen, wenn "aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können".
Diese Leistungskürzung geht über die bisherige Sanktionierung weit hinaus (bisher: individuell zu begründende Kürzung des Barbetrags von 143 Euro), da noch nicht einmal das physische Existenzminimum sicher gestellt wird.
Es gibt danach ausdrücklich nur noch Leistungen für Unterkunft, Heizung, Ernährung, Körper- und Gesundheitspflege plus Gesundheitsversorgung nach § 4 AsylbLG. Damit sind ausgeschlossen: Die zum physischen Existenzminimum zählenden Leistungen für Kleidung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts (diese dürfen "nur, soweit im Einzelfall besondere Umstände vorliegen"  zusätzlich erbracht werden). Kategorisch ausgeschlossen sind: Leistungen des sozialen Existenzminiumums ("notwendiger persönlicher Bedarf"), außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (!) sowie die "unerlässlichen", "erforderlichen" oder für Kinder "gebotenen" Leistungen nach § 6 AsylbLG.
Die Koalitionsfraktionen planen somit einen noch weiter gehenden Verfassungsbruch als die Bundesregierung! Der Masterplan von "Sozial-" und "Christ-"Demokrat*innen lautet also: Aushungern.
Nebenbei sollen auch die Familienangehörigen (also etwa minderjährige Kinder) der von der Leistungskürzung Betroffenen nur noch das "unabdingbar erforderliche" erhalten - und zwar unabhängig davon, ob sie in eigener Person ihr Abschiebungshindernis selbst verursachen oder nicht. Die Koalition begründet dies völlig kenntnisfrei damit, dass das bereits geltende Rechtslage sei. Nur: Das ist falsch! Einer Leistungskürzung nach § 1a unterliegen die Familienangehörigen gegenwärtig nur dann, wenn sie in eigener Person ein "Fehlverhalten" begründen. Die Gesetzesbegründung zum AsylbLG vom 29.8.2014 hat dies sogar ausdrücklich so formuliert:
Auch das Bundessozialgericht hat in einem Vergleich vom 28.5.2015 bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, "dass eine Absenkung des sog "Taschengelds" bei verfassungskonformer Auslegung des § 1a AsylbLG nicht auf ein Fehlverhalten der Eltern gestützt werden dürfe" (B 7 AY 1/14 R)
Ich hätte es nicht für möglich gehalten: Aber schlimmer geht immer! Mal sehen, wie viele rot-grün-regierte Länder am Freitag dem offenen Verfassungsbruch zustimmen werden.
Als Bettlektüre hier noch einmal ein Auszug aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil, das für SPD, Union, Bundesregierung und viele Landesregierungen offensichtlich nicht viel mehr bedeutet als ein Kalenderspruch:
„Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, das durch im Sozialstaat des Art. 20 Abs. 1 GG auszugestaltende Leistungen zu sichern ist, als einheitliches, das physische und soziokulturelle Minimum umfassendes Grundrecht. (…). Die einheitlich zu verstehende menschenwürdige Existenz muss daher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.“ (…) „Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012; 1 BvL 10/10 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html)
 
+++++++++++++++ Ende Mail Claudius +++++++++++++++++++
Hier geht es nun zum Gesetzesentwurf: http://www.harald-thome.de/media/files/18(4)424----nderungsantrag-der-Koalitionsfraktion-zur-BT-Drs.-18_6185.pdf
Also liebe Newsletterempfänger Claudius hat es auf den Punkt gebracht: SPD und Union wollen noch mehr aushungern als die Bundesregierung.
Hier ist angezeigt Druck zu machen, gegen die Orbánisierung des Landes durch die SPD/CDU Koalitionsfraktionen. Ein solch offen verfassungswidriger Gesetzesentwurf darf nicht durchgehen.
Das war es dann wieder mal für heute.
 
Mit besten und kollegialen Grüßen
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1895/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten