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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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. BA: Arbeitshilfe vorrangige Leistungen

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Beitrag von Willi Schartema Di 3 März 2015 - 7:03

Dann möchte ich noch auf die „Arbeitshilfe vorrangige Leistungen“ der BA hinweisen, diese ist bisher noch nicht bekannt, aber bestimmt in den ein oder anderen Fällen ganz hilfreich. Beachtenswert ist auch die Abteilung „GS 21“ die diese erstellt hat, sie heißt „Leistungsrecht und Missbrauchsbekämpfung“.

Die AH gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitshilfe-Vorrangige-Leistungen-15-07-2014.pdf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1789/

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