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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Umsetzung einer festgestellten Anspruchseinschränkung ist die Aufhebung eines für den Zeitraum der Anspruchseinschränkung ergangenen Bewilligungsverwaltungsaktes erforderlich.

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Beitrag von Willi Schartema Do 18 Apr 2019 - 13:38

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 19.03.2019 - L 18 AY 12/19 B ER 

Leitsatz ( Juris )
2. Die Möglichkeit eines Anspruchs minderjähriger Kinder auf Analogleistungen nach § 2 Abs. 3 AsylbLG schließt die Möglichkeit eines solchen Anspruchs nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht aus, sondern ergänzt diesen.

3. Zum Prüfungsmaßstab im sozialgerichtlichen Eilverfahren.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205703&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2499/
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