Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kein Tariflohn für Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job LSG NSB, Urt. v. 18.12.2019 - L 11 AS 109/16
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Kein Tariflohn für Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job LSG NSB, Urt. v. 18.12.2019 - L 11 AS 109/16
Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass Ein-Euro-Jobs nur für gemeinnützige Zusatzarbeiten eingerichtet werden dürfen, die keine reguläre Arbeit verdrängen und der Fahrgastbegleitservice der ÜSTRA in Hannover diesen Anforderungen genügt.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/teo/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190300677&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Leitsatz ( Juris )
1. Ein kostenloser Fahrgastbegleitservice für insbesondere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr (hier: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG) ist eine zusätzliche Arbeit im Sinne des § 16d Abs 2 Satz 1 SGB II, soweit er nicht zum eigentlichen Leistungsspektrum (Personentransport) gehört.
2. Der Zusätzlichkeit eines Fahrgastbegleitservice steht dabei nicht entgegen, dass gleichgelagerte reguläre Beschäftigungsverhältnisse aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht geschaffen wurden, dass der Verkehrsbetrieb die Maßnahme bewirbt und dass zeitgleich eine Vielzahl von Fahrgastbegleitern an der Maßnahme teilgenommen hat.
3. Stellt die Gruppe der begleiteten Personen im Verhältnis zu den sonstigen Transportzahlen (hier: mehrere hundert Fahrgastbegleitungen monatlich zu deutlich über hundert Millionen Fahrgästen im Jahr) einen verschwindend geringen Bruchteil dar, ist weder ein ernsthaftes wirtschaftliches Interesse des Verkehrsbetriebes am Ticketverkauf an die begleiteten Fahrgäste noch ernsthaftes Verdrängungspotential anderer Anbieter für Transport- und Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Personen anzunehmen.
4. Soweit der Fahrgastbegleitservice wegen seiner Kostenfreiheit weder den Umsatz des Verkehrsbetriebes steigern noch das Kerngeschehen – höhere Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrscheinen für den Transport – voranbringen konnte, ist auch keine Vermögensmehrung aus anderem Grund eingetreten
5. Fehlt es an der Vermögensmehrung, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Leistung (= Arbeitsgelegenheit) mit Rechtsgrund erbracht wurde.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE190003808&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2490/
Willi S
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/teo/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190300677&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Leitsatz ( Juris )
1. Ein kostenloser Fahrgastbegleitservice für insbesondere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr (hier: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG) ist eine zusätzliche Arbeit im Sinne des § 16d Abs 2 Satz 1 SGB II, soweit er nicht zum eigentlichen Leistungsspektrum (Personentransport) gehört.
2. Der Zusätzlichkeit eines Fahrgastbegleitservice steht dabei nicht entgegen, dass gleichgelagerte reguläre Beschäftigungsverhältnisse aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht geschaffen wurden, dass der Verkehrsbetrieb die Maßnahme bewirbt und dass zeitgleich eine Vielzahl von Fahrgastbegleitern an der Maßnahme teilgenommen hat.
3. Stellt die Gruppe der begleiteten Personen im Verhältnis zu den sonstigen Transportzahlen (hier: mehrere hundert Fahrgastbegleitungen monatlich zu deutlich über hundert Millionen Fahrgästen im Jahr) einen verschwindend geringen Bruchteil dar, ist weder ein ernsthaftes wirtschaftliches Interesse des Verkehrsbetriebes am Ticketverkauf an die begleiteten Fahrgäste noch ernsthaftes Verdrängungspotential anderer Anbieter für Transport- und Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Personen anzunehmen.
4. Soweit der Fahrgastbegleitservice wegen seiner Kostenfreiheit weder den Umsatz des Verkehrsbetriebes steigern noch das Kerngeschehen – höhere Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrscheinen für den Transport – voranbringen konnte, ist auch keine Vermögensmehrung aus anderem Grund eingetreten
5. Fehlt es an der Vermögensmehrung, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Leistung (= Arbeitsgelegenheit) mit Rechtsgrund erbracht wurde.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE190003808&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2490/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ein Euro Jobs müssen Zusätzlich sein § 261 SGB III den § 261 SGB III gibt es nicht mehr darum auf Wertersatz Tariflohn Klagen
» Kein Anspruch auf Schlechtwettergeld (Saison-Kug) für Baustellen im Ausland. BSG, Urt. v. 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
» Kein Abschiebungsschutz für erwachsene, alleinstehende und gesunde Afghanen OVG Lüneburg v. 29.01.2019 - 9 LB 93/18
» Kein pauschaler Abzug in Höhe von 2,85 Euro bei Scheckauszahlung durch das Jobcenter aufgrund der Arbeitsanweisung der BA - § 42 Abs. 3 SGB II
» Thomé Newsletter 03/2019 vom 20.01.2019 Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht Alles auf einen Blick /BA Eckwerte 2019 / Leistungen nach AsylbLG Und wieder ein bedauerlicher Einzelfall im Jobcenter Wuppertal und mehr
» Kein Anspruch auf Schlechtwettergeld (Saison-Kug) für Baustellen im Ausland. BSG, Urt. v. 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
» Kein Abschiebungsschutz für erwachsene, alleinstehende und gesunde Afghanen OVG Lüneburg v. 29.01.2019 - 9 LB 93/18
» Kein pauschaler Abzug in Höhe von 2,85 Euro bei Scheckauszahlung durch das Jobcenter aufgrund der Arbeitsanweisung der BA - § 42 Abs. 3 SGB II
» Thomé Newsletter 03/2019 vom 20.01.2019 Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht Alles auf einen Blick /BA Eckwerte 2019 / Leistungen nach AsylbLG Und wieder ein bedauerlicher Einzelfall im Jobcenter Wuppertal und mehr
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema