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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die unterhaltsrechtlich vorgesehene Verwendung von Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs eines Kindes steht der Berücksichtigung des von ihm zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht benötigten Kindergelds als Einkommen des Elternteils

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Beitrag von Willi Schartema Do 28 März 2019 - 13:35

 grundsicherungsrechtlich nicht entgegen ( Anschluss an BSG, Urt. v. 14.06.2018 -B 14 AS 37/17 R).


BSG, Urt. v. 21.03.2019 - B 14 AS 42/17 R

Orientierungssatz ( Redakteur )

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2019/2019_03_21_B_14_AS_42_17_R.html


Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2490/
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