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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 4 März 2019 - 21:51

SG Berlin: Für Schüler-Computer ist die Schule zuständig - Gymnasiast erklärt Klage gegen Jobcenter für erledigt
Schizophrenes Sozialsystem
Marie Frank hält Computer für einen Teil der Grundsicherung, von Marie Frank
Das Urteil, das heute am Sozialgericht Berlin gefallen ist, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass dieses System strukturell diskriminierend ist und nicht dazu dient, erwerbslose Menschen zu integrieren, sondern sie auszugrenzen und ganz unten zu halten. Wie sonst ließe sich erklären, dass die Jobcenter Hartz-IV-Empfängern derart elementare Dinge wie einen Computer mit Internetzugang verweigern?
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1113293.hartz-iv-schizophrenes-sozialsystem.html
S. a. dazu: Für Schüler-Computer ist die Schule zuständig - Gymnasiast erklärt Klage gegen Jobcenter für erledigt - S 185 AS 11618/18 (Klage vom 24.10.2018, mündliche Verhandlung am 27.2.2019): Die heute vor dem Sozialgericht Berlin verhandelte Klage eines Gymnasiasten gegen das Jobcenter auf Bezahlung eines Computers für seine Schularbeiten endete ohne Gerichtsurteil (vgl. Terminankündigung vom 26.2.2019). Der Schüler erklärte die Klage für erledigt, nachdem der als Zeuge geladene Schuldirektor im Gerichtssaal zugesichert hatte, ihm einen Computer im Rahmen der schulischen Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung zu stellen.
Weiter: https://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.788243.php

Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2481/
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