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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bewilligt der Leistungsträger ungekürzte Leistungen für das gesamte Jahr, obwohl er im laufenden Bewilligungsabschnitt eine Kürzung der Kosten der Unterkunft oder Heizung beabsichtigt, so richtet sich die Aufhebung - wenn der Leistungsträger die
Möglichkeit des § 41 Abs. 3 Nr. 2 SGB II nicht nutzt bzw. die beabsichtigte Kürzung nicht bereits im Bewilligungsbescheid umsetzt - bei der späteren Umsetzung der Kostenabsenkung auf die Angemessenheit nicht nach § 48 SGB X, sondern nach § 45 SGB X
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.11.2018 - L 10 AS 271/18 B ER
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=25DB45B65B5F8E2E420C780A9173F10C.jp28?showdoccase=1&doc.id=JURE180017822&st=ent
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2439/
Willi S
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.11.2018 - L 10 AS 271/18 B ER
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=25DB45B65B5F8E2E420C780A9173F10C.jp28?showdoccase=1&doc.id=JURE180017822&st=ent
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Willi S
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