Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.

Nach unten

einer - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Empty Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.

Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Okt 2018 - 7:16

BSG, Beschl. v. 12.04.2018, Az.: B 14 SF 1/18 R 
S. a. dazu Uwe Berlit in der info also 4/2018: 

Rechtsweg für Klage auf Bürgschaftserklärung des Leistungsträgers für mietvertragliche Forderungen

(§ 22 Abs. 6 SGB II; § 13 GVG; § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG; §§ 768 ff. BGB) - Beschluss vom 12.4.2018 - B 14 SF 1/18 R

Der Leistungsträger hatte gegenüber einer Vermieterin eine (selbstschuldnerische) Bürgschaftserklärung für eine Kautionsforderung aus dem Mietvertrag der Leistungsberechtigten abgegeben und dabei klargestellt, dass mit dieser Bürgschaft dem Mietvertrag nicht als Partei beigetreten werde. Für Klagen aus dieser Bürgschaftserklärung ist nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, (allein) der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Die eigenständige bürgerlich-rechtliche Erklärung des Leistungsträgers und die durch sie gegenüber der Vermieterin begründete selbstständige eigene Bürgschaftsschuld sind rechtlich von dem Sozialrechtsverhältnis zwischen Beklagtem und Leistungsberechtigtem gelöst. Das BSG entscheidet wegen der rechtlichen Eigenständigkeit der Bürgschaft nicht über die Rechtswegzuständigkeit für Rechtsstreite zwischen Vermietern und Jobcentem, denen Kostenübemahmeerklärungen oder Direktzahlungen nach § 22 Abs. 7 SGB II zugrunde liegen.


Quelle: info also 4/2018 : https://www.info-also.nomos.de/archiv/2018/heft-4/
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2419/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Einstweiliger Rechtsschutz; Streit über die Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an griechische Staatsangehörige; Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; Erbringung vorläufiger Leistungen bei
» Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Antragsteller die Verpflichtung des Jobcenters zur Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II begehren.
» SG Mainz: Keine Leistungen des Jobcenters für Umzug eines Hartz IV-Empfängers aus Ausland nach Deutschland und mehr SG Mainz, Beschl. v. 25.05.2012 - S 10 AS 412/12 ER
» Erstattungsverlangen des Grundsicherungsträgers gegenüber dem Vermieter eines Leistungsempfängers aufgrund von direkt an den Vermieter gezahlten Unterkunftskosten - kein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Subsidiarität gegenüber spezialgesetzlic
» Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten