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Mindestlohn ist oft unter dem Hartz IV – Satz Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/3415) auf eine Kleine Anfrage (19/2761) der Fraktion Die Linke eine Musterberechnung zu den Einnahmen und Ausgaben unter Mindestlohnbedingungen vorgelegt.
Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/3415) auf eine Kleine Anfrage (19/2761) der Fraktion Die Linke eine Musterberechnung zu den Einnahmen und Ausgaben unter Mindestlohnbedingungen vorgelegt. Demnach käme eine alleinstehende Person bei einer Arbeitszeit von 37,7 Stunden und einen Stundenlohn von 8,84 Euro auf ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.444 Euro.
Nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibeträge laut Sozialgesetzbuch II liege das zu berücksichtigende monatliche Einkommen bei rund 782 Euro. Abzüglich des Regelbedarfs von 416 Euro dürften der Berechnung zufolge "die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens 366 Euro im Monat betragen", damit kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestehe.Nur der Knackpunkt ist, die Mieten sind für Alleinstehende meist teurer.
Aufgrund der Freibeträge für Erwerbseinkommen (im Musterbeispiel 300 Euro) liege das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums.
Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/-/564670
Extrakt: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2365/236560.html
Dazu auch beim labournet:
http://www.labournet.de/politik/alltag/entlohnung/mindestlohn/mindestlohn_all/hohe-mieten-wenn-der-mindestlohn-nicht-zum-leben-reicht/
(Das Meiste einer Mail von Norbert Herrmann, Bochum entnommen)
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2388/
Willi S
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