Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben

Nach unten

darlehen - Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben Empty Tilgungsleistungen auf ein betriebliches Darlehen als Betriebsausgaben

Beitrag von Willi Schartema Mi 28 Feb 2018 - 9:03

Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 05.12.2017 - L 4 AS 526/15
Orientierungssatz ( Redakteur )

Zu Recht wurde die Tilgung des betrieblichen Darlehens, soweit dies nicht aus Mitteln des Existenzgründungszuschusses erfolgte, zu Recht als Aufwendungen berücksichtigt, nicht jedoch die Anschaffungen aus den Darlehensmitteln ebenfalls als Aufwendungen oder gar den Darlehenszufluss als Einkommen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.6.2015 – L 25 AS 3370/13; Mecke, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 13 Rn. 57 f; Geiger, in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 11 Rn. 56, 53; Söhngen, in: jurisPK-SGB II, Stand 08/16, § 11 Rn. 59.1; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 06/15, § 13 Rn. 256) .

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198232&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=



Rechtstipp: ebenso in seiner Auffassung: LSG Hamburg, Urt. v. 27.11.2017 - L 4 AS 402/13 - Auch betriebliche Darlehen sind nicht als Einnahmen zu berücksichtigen (vgl. hierzu ausführlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.6.2015 – L 25 AS 3370/13, juris, Rn. 43 ff.; auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.1.2017 – L 4 AS 28/15), doch sind dann auch die aus ihnen getätigten betrieblichen Anschaffungen und sonstigen Zahlungen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen (was seit dem 1.7.2011 explizit in § 3 Abs. 3 Satz 4 und 5 Alg II-V in der Fassung vom 21.6.2011 geregelt ist). Soweit nämlich eine Anschaffung durch den Zufluss aus einem Darlehen gedeckt wird, ist sie zunächst kostenneutral und wirkt sich auf das für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen des Selbständigen nicht aus.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2319/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Leistungsfestsetzung - Erstattung - Einkommen aus selbständiger Tätigkeit - einheitlicher Gewerbebetrieb - Betriebseinkommen - Betriebsausgaben - betriebliches Darlehen zur Beschaffung betrieblich
» Bei Aufwendungen für ein Eigenheim sind Zinsen für ein Darlehen dann nicht ungeschmälert zu berücksichtigen, wenn das Darlehen nicht dem Erwerb oder der Instandhaltung des Hausgrundstückes diente, sondern auch aus anderen Gründen (z. B. einer Umschuldung)
» Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren.
» Zur Rechtsfrage, ob § 42 a Abs. 2 S. 1 SGB II auch auf Mietkaution-Darlehen anzuwenden ist, die bereits vor dem 01.04.2011 bewilligt wurden - Für die vor dem 01.04.2011 gewährten Darlehen verbleibt es bei dem Rechtszustand nach dem bisherigen Recht
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden nach § 22 Abs 8 SGB 2 - Stromschulden und -sperrung - vergleichbare Notlage - Rechtfertigung - kein Darlehen wegen unabweisbarem Bedarf nach § 24 SGB 2 - Strom für die Beheizung als

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten