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Ordnungsgemäßheit einer schriftlichen Belehrung bei Obliegenheitsverletzung eines Asylsuchenden, der verspätet angibt, Analphabet zu sein
VG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2017, 15 B 961/17
Ein Asylsuchender, der gegenüber dem Bundesamt nicht anzeigt, dass er Analphabet ist und die in seiner Landessprache schriftlich verfassten Belehrungen nicht versteht, sondern stattdessen durch mehrfache Unterschriften bestätigt, diese erhalten und inhaltlich verstanden zu haben, muss sich hieran festhalten lassen. Das Bundesamt darf in seinem solchen Fall vernünftigerweise annehmen, dass der Asylsuchende die Sprache und damit die Belehrung verstanden hat.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE170005012&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
Willi S
Ein Asylsuchender, der gegenüber dem Bundesamt nicht anzeigt, dass er Analphabet ist und die in seiner Landessprache schriftlich verfassten Belehrungen nicht versteht, sondern stattdessen durch mehrfache Unterschriften bestätigt, diese erhalten und inhaltlich verstanden zu haben, muss sich hieran festhalten lassen. Das Bundesamt darf in seinem solchen Fall vernünftigerweise annehmen, dass der Asylsuchende die Sprache und damit die Belehrung verstanden hat.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE170005012&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
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Willi S
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