Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jul 2012 - 4:09



Diese beiden Filme (hier unten) zeigen die Schande, die ganze Auswirkung des Unsinns Hartz IV, schauen Sie selbst ! Gott lob, wird, wenn auch nur noch vereinzelt, darüber berichtet. Wichtig wäre jedoch, dem Zuschauer zu vermitteln, dass es nicht falsch ausgestellte Bescheide oder Unwissenheit der Mitarbeiter der Jobcenter sind, warum den Hilfebedürftigen lebensnotwendige Leistungen vorenthalten oder gestrichen werden, daran liegt es nämlich nicht. Vielmehr sind die Mitarbeiter nämlich bestens geschult und angewiesen, nämlich dahingehend, die Menschen zu brechen, das ist gewollt, beabsichtigt, das nämlich ist System. Es geht um pure Willkür und Schikane, nachgewießener masen (trotz Schikaneverbot § 226 BGB).

http://www.ndr.de/regional/hamburg/schuftenbisachtzig101.html


http://buergerhilfe-neustrelitz.jimdo.com/

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_reportage/videos/diereportage279.html

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