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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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OLG Hamm: Sozialhilfeträger benachteiligendes Behindertentestament nicht zu beanstanden

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Beitrag von Willi Schartema Di 21 Feb 2017 - 13:53

zu OLG Hamm , Urteil vom 27.10.2016 - 10 U 13/16 - http://dejure.org/2016,48733
Schlagworte: Behindertentestament, Sittenwidrigkeit, Vermögen
Normen: BGB §§ 2303, 2314, 260 Abs. 1, 138 Abs. 1
Leitsätze:
Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments ist nicht danach zu differenzieren, wie groß das dem behinderten Kind hinterlassene Vermögen ist. Es ist weder eine klar umrissene Wertung des Gesetzgebers noch eine allgemeine Rechtsauffassung festzustellen, dass Eltern einem behinderten Kind ab einer gewissen Größe ihres Vermögens einen über den Pflichtteil hinausgehenden Erbteil hinterlassen müssen, damit es nicht ausschließlich der Allgemeinheit zur Last fällt.
Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-hamm-sozialhilfetraeger-benachteiligendes-behindertentestament-nicht-zu-beanstanden
 Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
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