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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von sude15 Sa 21 Jan 2017 - 17:51

Ich möchte hiermit ein neuer Topic gründen, da dieses Thema, meiner Meinung nach, vernachlässigt wird, obwohl das wichtig ist. Falls ich mit dem Forumsbereich falsch liegen sollte, bitte ich um eine Anweisung. 

Und gleich zum Anstoß möchte ich einige Themen zur Diskussion anbieten. 

Zuerst geht es um die Entscheidung eines Versorgungsamtes im Bezug auf die Anerkennung der Schwerbehinderung und darauf folgende Entscheidung des Sozialgerichtes.

Seit Jahren weigerte das Versorgungsamt die Anerkennung der Schwerbehinderung, indem ein jahrelanges Verfahren geführt wurde. Da das Versorgungsamt sich an dem Abweisungsantrag festgehalten hat, wurde ein Gutachter beauftragt um ein Gutachten zu erstellen. Letztendlich hat das Versorgungsamt die Anerkennung zugestimmt, allerdings lediglich ab dem Zeitpunkt des Gutachtens. Das SG hat sich nicht an dem Gutachten gehalten, obwohl dazu verpflichtet ist, und hat die Anerkennung nicht ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern ab dem Zeitpunkt des Gutachtens im Namen des Volkes  Basketball, wie es üblich geworden ist, ein gerichtliches Urteil erlassen. Darüber hinaus wurden in gleichwertigen Angelegenheiten anderer Gerichte anders entschieden und zwar, dass die Anerkennung ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung angenommen werden müsste. Die Frage ist, ob die SGerichte so entscheiden dürfen und wie man sich dagegen wehren kann. 

Vielmehr bereiten die Krankenkassen (AOK-schlimmste KK) die Schwierigkeiten den Schwerbehinderten, wenn es um die Pflege geht. Hier ist noch einfacher und dummer, es wird die MDK beauftragt dann kommt ein Gutachter der MDK schreibt etwas auf und dann wird alles verdreht und nicht wahrheitsgemäß im Gutachten dargestellt, wie z.B. dass "der Hilfebedürftige nur 5 min zur Pflege braucht", indem es vollkommen klar ist, dass sogar ein gesunder Mensch mehr für die eigene Pflege braucht, sogar der festgestellte Behindertengrad und Pflegebedürftigkeit lassen diese KK nicht überzeugen, da es - vollkommen klar ist - um die Geldsparerei geht! 

Falls jemand die Anwälte kennt (auch gerne bundesweit), die gegen den Sozialabbau und Ungerechtigkeit auftreten können und die engagiert und gewissenhaft verteidigen können, indem für jedes Info bin ich dankbar.

sude15

Anzahl der Beiträge : 3
Anmeldedatum : 21.01.17

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