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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 5 Okt 2015 - 12:26

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.01.2015 - L 2 AS 622/14 B ER - rechtskräftig




Auch das Training für Legastheniker ist eine Lernförderung i. S. des § 28 Abs. 5 SGB II. Dies wird von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 26. März 2014 – l 6 AS 31/14 B E; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 28. Februar 2012 – L 7 AS 43/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 – L 5 AS 498/10 B ER ).

Leitsatz ( Autor )

Der spezielle Einzelunterricht bei der Logopädin ist auch die geeignete Förderung für den Antragsteller. Solange und soweit diese Leistung von anderer Seite nicht gewährt wird, gehört sie zu dem Leistungssystem des SGB II, weil ein Kind nicht von Lebenschancen ausgeschlossen werden darf.



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175569&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/


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