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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anmerkung von RiLSG BWB Dr. Steffen Luik zu BSG v. 14.5.2014: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei mehrfachem unentschuldigtem Fernbleiben von einem Meldetermin

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Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Mai 2015 - 10:08

Anmerkung zu: BSG 11. Senat, Urteil vom 14.05.2014 - B 11 AL 8/13 R - Autor: Dr. Steffen Luik, RiLSG

Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei mehrfachem unentschuldigtem Fernbleiben von einem Meldetermin

Leitsätze

1. Ein dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fernbleiben von einem Meldetermin rechtfertigt auch bei jeweils ordnungsgemäßer Meldeaufforderung nicht zwingend die Annahme, der Bezieher von Arbeitslosengeld sei nicht mehr verfügbar. Einen solchen Automatismus sieht das Gesetz nicht vor.

2. Das Nichterscheinen eines Arbeitslosen nach Erhalt einer Meldeaufforderung kann als gewichtiges Indiz fehlender Verfügbarkeit sowie als Verletzung der Obliegenheiten des Arbeitslosen zur Angabe von Tatsachen und zum persönlichen Erscheinen nach den für alle Sozialleistungen geltenden Mitwirkungsvorschriften Grund für eine Leistungsversagung oder -entziehung sein. Die allgemeinen Mitwirkungsvorschriften sind insoweit neben der speziellen Regelung des SGB III zur Meldeaufforderung anwendbar.

weiterlesen Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/.....hten%2Fzeigenachricht.jsp 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/

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