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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Erhöhte Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bei der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen im Zugunstenverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Bayerisches Landessozialgericht, Teilurteil vom 22.01.2015 - L 7 AS 757/14 B ER
Leitsätze (Autor)
1. Ein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X ist grundsätzlich in der Lage, die Bestandskraft eines Bescheides zu durchbrechen. Damit kann durch ein Überprüfungsverfahren auch ein auf existenzsichernde Leistungen gerichteter Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wieder zulässig werden.
2. Einigkeit besteht aber, dass in derartigen Fällen ein besonders strenger Maßstab an den Anordnungsgrund zu stellen ist oder eine massive Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Existenz drohen muss.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175033&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
Leitsätze (Autor)
1. Ein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X ist grundsätzlich in der Lage, die Bestandskraft eines Bescheides zu durchbrechen. Damit kann durch ein Überprüfungsverfahren auch ein auf existenzsichernde Leistungen gerichteter Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wieder zulässig werden.
2. Einigkeit besteht aber, dass in derartigen Fällen ein besonders strenger Maßstab an den Anordnungsgrund zu stellen ist oder eine massive Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Existenz drohen muss.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175033&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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