Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Frage, ob die Unbilligkeitsverordnung auf der Tatbestandsebene abschließenden Charakter hat und ob ggfls. weitere Besonderheiten der konkreten Situation bei der Aufforderung zur Antragstellung über eine Ermessensbetätigung des Leistungsträgers zu
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zur Frage, ob die Unbilligkeitsverordnung auf der Tatbestandsebene abschließenden Charakter hat und ob ggfls. weitere Besonderheiten der konkreten Situation bei der Aufforderung zur Antragstellung über eine Ermessensbetätigung des Leistungsträgers zu
berücksichtigen sind.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.10.2014 - L 7 AS 886/14 - rechtskräftig - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze (Autor)
1. Neben den in der Unbilligkeitsverordnung geregelten Fällen, in denen die vorzeitige Inanspruchnahme für den Betroffenen unbillig ist, sind weitere Fallgruppen auf der Tatbestandsebene nicht zu prüfen. Die in den §§ 2 bis 5 der Unbilligkeitsverordnung geregelten Fälle sind abschließend (offen gelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. V. 22.05.2013 - L 19 AS 291/13 B ER).
2. Ermessenserwägungen sind erforderlich, wenn der Berechtigte anrechenbares (geringfügiges) Nebeneinkommen erzielt, das bei einem Wechsel in das Leistungssystem des SGB XII einen deutlich niedrigeren Selbstbehalt zur Folge gehabt hätte (Beschluss vom 19.05.2014 - L 7 AS 546/14 B).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174588&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Anderer Auffassung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.08.2014 - L 9 AS 2809/13 - unveröffentlicht - Unbilligkeits-Verordnung ist nicht abschließend.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1770/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.10.2014 - L 7 AS 886/14 - rechtskräftig - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze (Autor)
1. Neben den in der Unbilligkeitsverordnung geregelten Fällen, in denen die vorzeitige Inanspruchnahme für den Betroffenen unbillig ist, sind weitere Fallgruppen auf der Tatbestandsebene nicht zu prüfen. Die in den §§ 2 bis 5 der Unbilligkeitsverordnung geregelten Fälle sind abschließend (offen gelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. V. 22.05.2013 - L 19 AS 291/13 B ER).
2. Ermessenserwägungen sind erforderlich, wenn der Berechtigte anrechenbares (geringfügiges) Nebeneinkommen erzielt, das bei einem Wechsel in das Leistungssystem des SGB XII einen deutlich niedrigeren Selbstbehalt zur Folge gehabt hätte (Beschluss vom 19.05.2014 - L 7 AS 546/14 B).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174588&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Anderer Auffassung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.08.2014 - L 9 AS 2809/13 - unveröffentlicht - Unbilligkeits-Verordnung ist nicht abschließend.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1770/
Willi S
Ähnliche Themen
» Hartz IV-Antrag: Die Frage, wie zu entscheiden ist, wenn Wertzufluss und Antragstellung am selben Tag erfolgen, ob insbesondere die Uhrzeit von Antragstellung und Wertzufluss maßgeblich ist, oder ob wegen der Rückwirkung der Antragstellung auf den Tagesbe
» Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrages sowie eine entsprechende Antragstellung durch das Jobcenter ( hier rechtmäßig )
» Zu der Frage, anhand welchen Maßstabs die Erforderlichkeit ergänzender Lernförderung zu beurteilen ist, namentlich ob insoweit eine Förderung allein bei einer konkreten Versetzungsgefährdung in Betracht kommt.
» Die Regelung in § 32 SGB II, dass bei einem Meldeversäumnis eine Absenkung des Regelbedarfs um 10 v. H. erfolgt, falls trotz schriftlicher Belehrung über die Folgen der Hilfesuchende einer Aufforderung zur Meldung ohne wichtigen Grund nicht nachkommt,
» Zur Frage, ob im Hinblick auf den Normzweck des § 7 Abs. 4 SGB II eine weitere Rückausnahme zur Rückausnahme dergestalt anzuerkennen ist, dass in die Prognose ein an den Krankenhausaufenthalt anschließender Aufenthalt in einer anderen, nicht dem
» Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrages sowie eine entsprechende Antragstellung durch das Jobcenter ( hier rechtmäßig )
» Zu der Frage, anhand welchen Maßstabs die Erforderlichkeit ergänzender Lernförderung zu beurteilen ist, namentlich ob insoweit eine Förderung allein bei einer konkreten Versetzungsgefährdung in Betracht kommt.
» Die Regelung in § 32 SGB II, dass bei einem Meldeversäumnis eine Absenkung des Regelbedarfs um 10 v. H. erfolgt, falls trotz schriftlicher Belehrung über die Folgen der Hilfesuchende einer Aufforderung zur Meldung ohne wichtigen Grund nicht nachkommt,
» Zur Frage, ob im Hinblick auf den Normzweck des § 7 Abs. 4 SGB II eine weitere Rückausnahme zur Rückausnahme dergestalt anzuerkennen ist, dass in die Prognose ein an den Krankenhausaufenthalt anschließender Aufenthalt in einer anderen, nicht dem
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema