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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt

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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Jun 2014 - 9:34

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.05.2014 - L 11 AS 258/14 B ER



Leitsätze (Autor)
Fraglich ist, ob vor Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes zunächst eine i.S. der Rechtssprechung (BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R ) konsensuale Lösung gesucht werden muss, wenn der Antragsteller vorher beim Jobcenter mehrfach beantragt hat, die Zusendung einer Eingliederungsvereinbarung zu unterlassen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170227&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1664/

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