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Darlehen von Verwandten
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2014 - L 34 AS 1021/12
Leitsätze (Autor)
Keine Berücksichtigung einer Schuldzinsvereinbarung bei der Bewilligung von Kosten für Unterkunft und Heizung, denn eine ernsthafte, rechtlich wirksame, Vereinbarung über die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung von Schuldzinsen i. S. d. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB wurde nicht getroffen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168574&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Keine Berücksichtigung einer Schuldzinsvereinbarung bei der Bewilligung von Kosten für Unterkunft und Heizung, denn eine ernsthafte, rechtlich wirksame, Vereinbarung über die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung von Schuldzinsen i. S. d. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB wurde nicht getroffen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168574&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
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