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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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SGb 11/12, 631 - Prof. Dr. Andreas Pattar - Erstattungsansprueche bei rechtswidrigem 1-Euro-Job (Teil I und II)
Zugleich eine Besprechung der Urteile des BSG vom
13.4.2011 - B 14 AS 98/10 R (abgedruckt in diesem Heft S. 680 ff.) und B 14 AS
101/10 R sowie vom 27.8.2011 - B 4 AS 1/10 R.
Haben Leistungsberechtigte nach dem SGB II, die rechtswidrig in Ein-Euro-Jobs
eingesetzt worden sind, deswegen irgendwelche Ansprüche? ln insgesamt drei
Entscheidungen haben sich der 4. und der 14. Senat im Jahr 2011 mit dieser
Frage befasst. Dieser Beitrag unterzieht die BSG-Entscheidungen einer
kritischen Betrachtung.
Der erste Teil befasst sich mit den Rechtsbeziehungen bei rechtmäßigen
Arbeitsgelegenheiten, Anspruchsgrundlage und Anspruchsgegner für einen solchen
Erstattungsanspruch. Im zweiten Teil werden der Wegfall des Rechtsgrundes für
erbrachte Arbeitsleistungen und der Anspruchsumfang diskutiert.
Nachdem im ersten Teil (SGb 11/2012, S. 631 ff.) die Rechtsbeziehungen bei
rechtmäßigen Arbeitsgelegenheiten, Anspruchsgrundlage (allgemeiner
öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch), Anspruchsgegener (Jobcenter) und
der Wegfall des Rechtsgrundes für erbrachte Arbeitsleistungen dargestellt
wurden, geht es im zweiten Teil um den Umfang eines Erstattungsanspruchs.
Leseempfehlung: Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil
vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - Zuweisung eines Ein-Euro-Jobs als
Verwaltungsakt
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/sgb-1112-631-prof-dr-andreas-pattar.html
Willi S
13.4.2011 - B 14 AS 98/10 R (abgedruckt in diesem Heft S. 680 ff.) und B 14 AS
101/10 R sowie vom 27.8.2011 - B 4 AS 1/10 R.
Haben Leistungsberechtigte nach dem SGB II, die rechtswidrig in Ein-Euro-Jobs
eingesetzt worden sind, deswegen irgendwelche Ansprüche? ln insgesamt drei
Entscheidungen haben sich der 4. und der 14. Senat im Jahr 2011 mit dieser
Frage befasst. Dieser Beitrag unterzieht die BSG-Entscheidungen einer
kritischen Betrachtung.
Der erste Teil befasst sich mit den Rechtsbeziehungen bei rechtmäßigen
Arbeitsgelegenheiten, Anspruchsgrundlage und Anspruchsgegner für einen solchen
Erstattungsanspruch. Im zweiten Teil werden der Wegfall des Rechtsgrundes für
erbrachte Arbeitsleistungen und der Anspruchsumfang diskutiert.
Nachdem im ersten Teil (SGb 11/2012, S. 631 ff.) die Rechtsbeziehungen bei
rechtmäßigen Arbeitsgelegenheiten, Anspruchsgrundlage (allgemeiner
öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch), Anspruchsgegener (Jobcenter) und
der Wegfall des Rechtsgrundes für erbrachte Arbeitsleistungen dargestellt
wurden, geht es im zweiten Teil um den Umfang eines Erstattungsanspruchs.
Leseempfehlung: Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil
vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - Zuweisung eines Ein-Euro-Jobs als
Verwaltungsakt
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/sgb-1112-631-prof-dr-andreas-pattar.html
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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