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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundlage für das Erstattungsbegehren fehlt Was der Sozialrechtsexperte RA Ludwig Zimmermann seit Jahren predigt, wird nun vom Bundessozialgericht bestätigt

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 Grundlage für das Erstattungsbegehren fehlt Was der Sozialrechtsexperte RA Ludwig Zimmermann seit Jahren predigt, wird nun vom Bundessozialgericht bestätigt  Empty Grundlage für das Erstattungsbegehren fehlt Was der Sozialrechtsexperte RA Ludwig Zimmermann seit Jahren predigt, wird nun vom Bundessozialgericht bestätigt

Beitrag von Willi Schartema Fr 30 Nov 2012 - 15:18

Steht bereits bei Antragstellung fest, dass der H4 Empfänger demnächst
ein Einkommen erzielt, ist dies auch dann wenn die Einnahme noch
unsicher ist, in einem Leistungsbescheid als vorläufigen Bescheid zu
berücksichtigen.
Macht das Jobcenter dies nicht, ist der Bescheid von Anfang an
rechtswidrig und nicht der § 48 sondern der § 45 SGB X kommt zu
Anwendung. Dies ist für die Rückzahlungpflicht wichtig, wenn der
Leistungsberechtigte alles richtig angegeben hat, kann er auf die
Richtigkeit des Leistungsbescheides vertrauen.

Bei der Rücknahme muss das Jobcenter dann Ermessen ausüben, was
vergessen wird, weil bei der Anwendung von § 48 SGB X kein Ermessen
möglich ist.

Bemerkt das Jobcenter der Fehler erst ein Jahr nach dem Erlass des
ersten Rücknahmebescheides, kann der Leistungsberechtigte das überzahlte
Geld behalten.

Vorstehendes hat das Bundessozialgericht jetzt bestätigt BSG, 29. 11. 2012

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/was-der-sozialrechtsexperte-ra-ludwig.html

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