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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Maßnahmezuweisungen bekämpfen durch gute Argumente

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Maßnahmezuweisungen bekämpfen durch gute Argumente Empty Maßnahmezuweisungen bekämpfen durch gute Argumente

Beitrag von Willi Schartema Do 22 Nov 2012 - 14:35

Es ist
bekannt, dass Zuweisungen zu Maßnahmen keineswegs primär der Förderung
der Kunden dienen (wenn überhaupt eher der Forderung), sondern dass sie
in erster Linie ein Instrument zur Bereinigung der Arbeitslosenstatistik sind.

Bekannt ist aber auch, dass dies von den Vermittlern im Amt selten zugegeben
wird. Die Zuweisung wird viel eher damit begründet, dass die Maßnahme hilfreich
sei, dass sie notwendig sei, dass sie ein interessantes Angebot sei, dass
dadurch Defizite aufgearbeitet werden könnten, dass Kontakte zu Arbeitgebern
geknüpft werden könnten usw. Zumeist ist dies schlicht gelogen.

In diesem Thread soll es darum gehen, Erfahrungen zu sammeln, wie Zuweisungen
zu Maßnahmen durch gute Argumente im Gespräch mit dem pAp bekämpft werden
können. Es sollen hier hilfreiche Formulierungen gesammelt werden, denen man
sich bedienen kann, um eine Maßnahme dem pAp, der Widerspruchsstelle und dem
Sozialgericht gegenüber als das zu präsentieren, was sie zumeist ist: Unsinn,
Zeitverschwendung, Schikane!

Es gibt nun kein Patentrezept, wie man dies tun kann. Es gibt unterschiedliche
Wege, sich gegen eine Zuweisung zu wehren. Man kann sich im Fall der Fälle über
den Rechtsweg, d.h. mittels Widerspruch und Gang vors Sozialgericht gegen eine
unsinnige Maßnahme zur Wehr zu setzen. Das sollte meiner Meinung nach aber der
zweite Schritt sein, weil dieses Vorgehen eben immer auch mit Aufwand, Lauferei
und Kosten verbunden ist. Eventuell muss man sogar erst einmal mit einer
Sanktion leben, auch wenn diese dann hoffentlich vorm Sozialgericht gekippt
wird. Aber das kann dauern!

Bevor der Weg übers Sozialgericht gegangen wird, sollte im Vorfeld durch gute
Vorbereitung und geschicktes Argumentieren versucht werden, die Maßnahme schon
zu Anfang, also im Gespräch mit dem pAp, abzuwehren, dessen Zuweisungsbedürfnis
also bereits im Keim zu ersticken. Wie man das erreichen kann, soll hier im
Thread aufgelistet und debattiert werden.

Kurzum fände ich es hilfreich für Interessierte und Betroffene, wenn in diesem
Thread Argumente gesammelt werden, die Ihr dem pAp, der Widerspruchsstelle oder
dem Richter am Sozialgericht vielleicht schon vorgetragen habt und die geholfen
haben, dass Ihr um eine Maßnahmen herum gekommen seid. Ich mache mal den
Anfang. Beim Versuch der Zuweisung zu einer Maßnahme sollte man dem pAp meiner
Erfahrung nach z.B. die folgenden Fragen stellen bzw. Anmerkungen machen und
eine Antwort/Stellungnahme verlangen:




  • Was bringt mir diese
    Maßnahme?




  • Waran machen Sie
    fest, dass ich einen Bedarf an dieser Förderung habe?




  • Ist diese Maßnahme
    individuell auf mich zugeschnitten?




  • Glauben Sie nicht,
    dass ich besser über meine Kenntnisse und Fähigkeiten Bescheid weiß als
    Sie? Sie kennen mich doch gar nicht!




  • Ich habe schon zwei
    Bewerbungstrainings absolviert. Warum glauben Sie, dass mir nun das dritte
    etwas bringen wird?




  • Wie kann es sein,
    dass diese Maßnahme individuell auf mich zugeschnitten ist, wenn da Menschen
    mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen und beruflichen Hintergründen
    zugewiesen werden?




  • Sie schreiben,
    dieses Maßnahme soll mich aktivieren. Woran machen sie bitte fest, dass
    ich Aktivierung brauche? Wirke ich inaktiv, demotiviert, faul? Woran machen
    Sie das fest?




  • Wie hoch ist der
    Prozentsatz der Kunden, die im Zuge dieser Maßnahme in Arbeit gekommen
    sind? Wenn Sie das nicht wissen, woher wollen Sie dann wissen, dass diese
    Maßnahme etwas bringt?




  • Ich habe
    gesundheitliche Einschränkungen. Es mangelt mir nicht an Motivation,
    sondern an Gesundheit. Kann diese Maßnahme mich heilen?




  • Was bringt diese
    Maßnahme, wenn Arbeitgeber als Qualifikationsnachweis ein echtes
    qualifiziertes Zeugnis erwarten, und kein wertloses Träger-Zertifikat?




  • Wenn diese Maßnahme
    soll toll ist, warum haben dann so viele Kunden eine so massive Abneigung
    dagegen?




  • Kann es sein, dass
    Sie überhaupt gar nicht wissen, was bei dieser Maßnahme wirklich
    vermittelt wird? Waren sie jemals da?




  • Wenn Sie nie da
    waren, wie wollen Sie dann die Qualität beurteilen? Und wenn Sie nur mal
    wenige Stunden da waren, glauben Sie ernsthaft, dass das repräsentativ
    ist?




  • Es wird doch ein
    Fachkräftemangel beklagt. Warum bieten Sie mir statt dieser Maßnahme nicht
    eine echte qualifizierende Umschulung an?




  • Ich bin nicht gegen
    Weiterbildung! Ich bin hochmotiviert! Ich will aber eine Weiterbildung,
    dich mich wirklich weiter bildet.




***Bitte mit passenden weiteren Argumenten
ergänzen
***



Auch wenn diese Argumente im ersten Schritt nichts bringen sollten, der pAp
darauf nicht eingeht und die Zuweisung zur Maßnahme dann per Verwaltungsakt
erfolgt, ist die Auseinandersetzung mit den Argumenten keinesfalls sinnlos,
weil diese später auch der Widerspruchsstelle und, wenn das nichts bringt, auch
dem Sozialgericht schriftlich vortragen werden können.

Das hilft dann meistens durchaus, dass der Verwaltungsakt aufgehoben wird, weil
klar ersichtlich wird, dass der Kunde keinesfalls inaktiv ist, sondern er sich
sehr wohl aktiv Gedanken macht und sich eine passende Förderung wünscht. Der
argumentative Austausch mit dem pAp belegt, dass der Kunde die eigenen
Fähigkeiten, Kenntnisse und vielleicht auch Hemmnisse sehr wohl einschätzen
kann und er weder einer Aktivierung noch eines Coaching bedarf, sonder einer
für ihn passenden, mit ihm gemeinsam vereinbarten und nicht aufgezwungenen
Zwangsmaßnahme.






Niemand
lässt sich gerne ausnutzen. Niemand Arbeiter gerne umsonst oder quasi umsonst
für Ausbeuter-Betriebe, und niemand nimmt gerne an sinnlosen Maßnahmen teil.
Ergo: Du bist nicht allein! Um dir nun ganz konkret helfen zu können, eine
Zuweisung zu umgehen oder sie, wenn sie ausgesprochen wird, erfolgreich
anzufechten, wäre es hilfreich, wenn du uns mal mit folgenden Infos versorgst:




  1. Um was für eine Maßnahme
    handelt es sich genau?

  2. Wie heißt diese Maßnahme und
    wer ist der Bildungsträger?

  3. Wie lange soll die Maßnahme
    dauern? Ist sie in Vollzeit/Teilzeit?

  4. Ist das ein reines
    Vermittlungscoaching (Zitat: "wo ich über einen MT zu einen
    Arbeitgeber zugewiesen werden soll"
    ) oder eine Kombination von
    Vermittlung und bereichsspezifischer Kenntnisvermittlung wie
    Lager/Logistik, Wachschutz, Hauswirtschaft, Pflege, EDV/IT?

  5. Stimmt das Ziel dieser Maßnahme
    überein mit deinem beim Jobcenter gespeicherten, mit dir besprochenen
    Stellengesuch? (Erläuterung: Wenn du ein Stellengesuch im Bereich
    Altenpflege hast, ist es unplausibel, wenn du etwa eine
    Kenntnisvermittlung Lager machen sollst)

  6. Hast du im Vorfeld schon mal
    mit deinem pAp über diese MAT (Jobcenter-Deutsch für "Maßnahme"
    aka "Maßnahme bei einem Träger") gesprochen?

  7. Gibt es irgendwelche
    Einschränkungen deinerseits, die einen Förderbedarf durch so eine Maßnahme
    bei dir anzeigen?

  8. Sind deine Kinder in der
    Schule/im KIGA? Wann ist die Kinderbetreuung nicht gesichert?

  9. Bist du langzeitarbeitslos?
  10. Hast du eine Berufsausbildung?


Unabhängig von der Beantwortung obiger Fragen ist
folgendes Vorgehen so gut wie immer sinnvoll, insbesondere dann, wenn man im
Umgang mit dem JC nicht so geübt ist oder seine Rechte (noch) nicht so gut
kennt:


a) Du solltest die dir vorgelegte EGV am Besprechungstermin nicht
unterschreiben
. Wenn der pAp dir dann erläutert, dass das keinen
Unterschied mache und dann eben ein Verwaltungsakt (VA) erlassen werde, umso
besser für dich, das erhöht die Chance der Anfechtbarkeit.

b) Du solltest deinem pAp ruhig reinen Wein einschränken und ihm klar
sagen, dass du dir dazu erst mal Rückmeldung einer ELO-Initiative holen willst
und dass du diese Maßnahme als nicht sinnvoll/hilfreich erachtest.

c) Du solltest dem pAp darlegen, dass deine Arbeitslosigkeit nicht
individueller Unfähigkeit geschuldet
ist, sondern dem desolaten
Arbeitsmarkt, der es nicht leicht macht, Kinder und Beruf unter einen Hut zu
bringen.

d) Du solltest dabei absolut sachlich bleiben und nicht nur auflisten,
was alles sinnlos an der Maßnahme ist, sonder du solltest gleichsam auch konstruktiv
sein
, also darlegen, was dir statt dieser Maßnahme vielleicht eher helfen
würde, (wieder) in echte Arbeit zu kommen, etwa eine individualisierte
Förderung der beruflichen Weiterbildung, eine Umschulung oder zumindest
ein zertifizierter Lehrgang (kein Träger-Zertifikat, sondern ein
wirklich angesehenes Zertifikat von der IHK/HWK)

e) Kurzum: Je mehr der pAp sieht, dass du dir selbst Gedanken machst, dass du aktiv,
wehrhaft und informiert bist, selbst an deiner Integration
arbeitest, desto eher wird er geneigt sein, von der Zuweisung abzusehen. Und
wenn er es doch nicht tun: Desto höher ist gleichsam auch die Chance, dass die
Widerspruchsstelle oder das SG die Zuweisung "kippt", sollte der pAp
doch nicht auf deine Argumente eingehen. Denn der pAp muss die Erforderlichkeit
deiner Teilnahme an der MAT hinreichend begründen!
Das fällt ihm natürlich
umso schwerer, je mehr gute Gegenargumente der Kunde vorträgt.






Es geht hier im Thread einfach darum, aufzuzeigen, dass man
mit guten Argumenten IMMER besser fährt. Selbst dann, wenn man beim JC
damit auf taube Ohren stößt, wenn also eine Zwangszuweisung per VA erfolgt. Denn spätestens,
wenn der Fall von der Widerspruchsstelle als unbegründet zurückgewiesen wird
und man vors Sozialgericht ziehen muss, will auch der Richter ein paar
Argumente hören
, was denn gegen die Teilnahme an dieser Maßnahme spricht.

Sicher kann man da dann mit rein formalen Kriterien kommen (nicht
hinreichend bestimmt, falsche Rechtsfolgebelehrung, nicht konkretes Datum
etc.), aber man fährt besser, wenn man zudem noch eine ganze Wagenladung voll
guter Argumente
parat hat, mittels derer man darlegt, dass diese Maßnahme
eben nicht auf einen zugeschnitten ist, dass sie einen wohl kaum in
Beschäftigung bringt
, dass man da nichts neues lernt.

So etwas kommt bedeutend besser an, als wenn man einfach irgendwelche
Plattitüden hervorbringt und/oder behauptet, dass das Jobcenter einen gar nicht
zuweisen dürfe und es nur die Statistik im Sinn habe. Natürlich hat das JC
nur die Statistik im Sinn.
Das ist doch bekannt. Aber das würde dort nie
jemand zugeben, also muss man die Argumente dekonstruieren, die das
Jobcenter bringt. Man muss belegen, dass man nicht willens ist, als
statistische Verfügungsmasse in einer sinnlosen Maßnahme die Zeit
totzuschlagen. Und das gelingt am besten, wenn man die oft fadenscheinigen
Argumente kennt, die das JC für die ach so tolle Maßnahme bringt. Weil man da
dann auf gleicher Ebene Kontra geben kann, das JC also mit den eigenen
argumentativen Waffen schlägt.





Quelle:http://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/101744-massnahmezuweisungen-bekaempfen-gute-argumente.html


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