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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Regelmäßig keine Dreimonatsverhütungsspritzen auf Kosten des Sozialhilfeträgers  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Regelmäßig keine Dreimonatsverhütungsspritzen auf Kosten des Sozialhilfeträgers

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Regelmäßig keine Dreimonatsverhütungsspritzen auf Kosten des Sozialhilfeträgers  Empty Regelmäßig keine Dreimonatsverhütungsspritzen auf Kosten des Sozialhilfeträgers

Beitrag von Willi Schartema Fr 16 Nov 2012 - 15:55

Die Regelung der
gesetzlichen Krankenversicherung, dass vom Amt verordnete
empfängnisverhütende Mittel nur bis zum 20. Lebensjahr finanziert werden
(§ 24a SGB V), begrenzt in gleicher Weise die Hilfen zur Gesundheit im
Sozialhilferecht (SGB XII); die Kosten dafür werden vom Regelsatz als
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S.a.Sozialrechtsexperte: Verhütungsmittel (sogenannte 3-Monatsspritzen) für eine geistig behinderte Frau auf Kosten des Sozialhilfeträgers?

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/regelmaig-keine-dreimonatsverhutungsspr.html

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